Praxisübernahme statt Neugründung: 7 rechtliche Stolperfallen beim Kauf einer Arztpraxis
Eine eigene Praxis ist für viele Ärztinnen und Ärzte ein zentraler Baustein ihrer beruflichen und finanziellen Planung. Häufig ist die Praxisübernahme die attraktivere Alternative zur Neugründung: bestehender Patientenstamm, eingespieltes Team, etablierte Abläufe, vorhandene Geräte.
Gerade weil es um erhebliche wirtschaftliche Werte geht, birgt die Praxisübernahme aber auch erhebliche rechtliche Risiken. Typische Fehler bei Kaufvertrag, Zulassung, Haftung oder Mietvertrag können dazu führen, dass sich eine vermeintlich attraktive Praxis im Nachhinein als wirtschaftlich und rechtlich problematisch erweist.
Auf dieser Seite erfahren Sie,
- worauf Sie bei der Praxisübernahme als Arzt oder Ärztin unbedingt achten sollten,
- welche 7 rechtlichen Stolperfallen besonders häufig vorkommen
- und wie ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arztpraxisrecht Sie dabei konkret unterstützen kann.
1. Praxisübernahme vs. Neugründung – warum sich der Praxiskauf lohnt (aber gut vorbereitet sein muss)
Eine Praxisübernahme hat im Vergleich zur Neugründung zahlreiche Vorteile:
- Bestehender Patientenstamm: Sie starten nicht „bei Null“, sondern mit planbaren Einnahmen.
- Eingespieltes Team: Medizinische Fachangestellte, Abläufe, Software und Prozesse sind etabliert.
- Standortvorteil: Gute Lage und Ruf der Praxis können weiter genutzt werden.
- Finanzierung: Banken bewerten funktionierende Praxen häufig günstiger als reine Neugründungen.
Diese Vorteile kehren sich aber schnell ins Gegenteil, wenn der Praxiskauf juristisch unzureichend vorbereitet wird: unklare Regelungen im Kaufvertrag, unterschätzte Haftungsrisiken oder Probleme mit der KV-Zulassung können Ihre wirtschaftliche Planung massiv beeinträchtigen.
2. Stolperfalle 1: Unklarer Kaufgegenstand – Was genau kaufen Sie eigentlich?
Eine zentrale Frage jeder Praxisübernahme ist: Was genau wird übertragen? Häufig werden Begriffe wie „Praxis“, „Goodwill“ oder „Inventar“ verwendet, ohne sie klar zu definieren.
Typische Problemfelder:
- Patientenstamm / Goodwill: Ist geregelt, ob und wie der Praxisabgeber bei der Übergabe mitwirkt (z. B. gemeinsame Vorstellung, Benachrichtigung der Patienten)?
- Inventar und Geräte: Gibt es eine detaillierte Inventarliste? Sind Leasing- oder Finanzierungsverträge berücksichtigt?
- Forderungen und Verbindlichkeiten: Bleiben alte Forderungen und Schulden beim Abgeber oder gehen sie (teilweise) auf Sie über?
- Praxissoftware und Daten: Wem gehören Lizenzen, Zugänge und Datenbanken? Gibt es Übertragungsrechte und Datenschutzkonzepte?
Warum das wichtig ist: Nur ein klar definierter Kaufgegenstand schützt Sie davor, für Leistungen oder Gegenstände zu bezahlen, die Sie nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Ein sauberer Praxis-Kaufvertrag im Arztpraxisrecht regelt dies im Detail.
3. Stolperfalle 2: Kaufpreis und Bewertungsfehler – ist die Praxis wirklich so viel wert?
Die Bewertung einer Arztpraxis ist komplex und häufig emotional aufgeladen. Praxisabgeber orientieren sich oft an ihrer Lebensleistung, Käufer eher an zukünftigen Ertragsaussichten.
Typische Fehler:
- Kaufpreis wird ohne fundierte Praxisbewertung (z. B. anhand von BWA, Gewinn- und Verlustrechnungen, KV-Abrechnungsdaten) „aus dem Bauch heraus“ vereinbart.
- Zukünftige Risiken (z. B. geplante KV-Budgetänderungen, Änderungen im Leistungsspektrum, Konkurrenz vor Ort) werden nicht berücksichtigt.
- Keine Staffelung von Kaufpreisbestandteilen (z. B. Earn-Out-Regelungen, abhängig von der Entwicklung der Praxis in den ersten Jahren).
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann zwar keine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ersetzen, aber dafür sorgen, dass der Kaufvertrag rechtlich sauber mit der Praxisbewertung verknüpft ist, etwa durch:
- klare Regelungen zur Kaufpreisfälligkeit,
- Anpassungsklauseln,
- Sicherungsmechanismen (z. B. Rücktrittsrechte bei erheblichen Abweichungen).
4. Stolperfalle 3: Haftung für Altfälle, Steuern und Personal – wer haftet wofür?
Bei einer Praxisübernahme stellt sich immer die Frage: Welche Altlasten übernehmen Sie mit?
Kritische Punkte:
- Haftung für Behandlungsfehler des Vorgängers (Arzthaftung): sind hier klare Abgrenzungen getroffen?
- Steuerliche Risiken: Gibt es offene Betriebsprüfungen oder steuerliche Streitigkeiten, die auf Sie durchschlagen können?
- Arbeitsverhältnisse: Nach § 613a BGB gehen in der Regel die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Sind Sie sich über Kostenstruktur und arbeitsrechtliche Risiken im Klaren?
- Verträge mit Dritten (Labore, Dienstleister, IT, Leasing): Bleiben sie beim Abgeber oder werden Sie verpflichtet, sie zu übernehmen?
Im Kaufvertrag zur Arztpraxis sollten daher insbesondere geregelt sein:
- Haftungsfreistellungen für bestimmte Altverbindlichkeiten,
- Umfang der Gewährleistungen des Praxisabgebers (z. B. zu Umsätzen, Personalkosten, offenen Verfahren),
- klare Aufteilung von vor und nach Übergang entstandenen Risiken.
5. Stolperfalle 4: KV-Zulassung und Bedarfsplanung – ohne Zulassung kein Umsatz
Gerade im vertragsärztlichen Bereich ist die Zulassung / Nachbesetzung der zentrale Dreh- und Angelpunkt der Praxisübernahme. Ohne erfolgreiche Zulassung nützt Ihnen der schönste Kaufvertrag nichts.
Wichtige Punkte:
- Nachbesetzungsverfahren und Bedarfsplanung des Zulassungsausschusses müssen frühzeitig eingeplant werden.
- Es muss geklärt sein, ob es sich um eine Einzelpraxis, BAG oder Anstellung handelt und welche Form der Übernahme rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Der Kaufvertrag sollte immer aufschiebend bedingt auf die erfolgreiche Zulassung bzw. Genehmigung durch KV / Zulassungsausschuss abgeschlossen werden.
Ein anwaltlich sauber gestalteter Praxis-Kaufvertrag enthält daher in der Regel:
- aufschiebende Bedingungen („Der Vertrag wird nur wirksam, wenn…“),
- Regelungen für den Fall, dass die Zulassung nicht oder nur eingeschränkt erteilt wird,
- zeitliche Fristen und Mitwirkungspflichten beider Seiten.
6. Stolperfalle 5: Praxisräume und Mietvertrag – das unterschätzte Risiko
Die Praxisräume sind häufig das wirtschaftliche Rückgrat der Arztpraxis: Lage, Größe und Mietkonditionen entscheiden wesentlich über den Erfolg.
Typische Probleme:
- Der Mietvertrag läuft auf den Namen des Praxisabgebers, der Vermieter muss einer Vertragsübernahme zustimmen – tut dies aber nicht oder nur mit geänderten Konditionen.
- Es gibt befristete Mietverträge oder Optionsrechte, die beim Übergang verloren gehen können.
- Unklare Regelungen zu Renovierungspflichten, Betriebskosten oder baulichen Veränderungen.
Daher sollte immer eine enge Abstimmung zwischen Praxis-Kaufvertrag und Mietvertrag erfolgen. Wichtig sind u. a.:
- rechtzeitige Einbindung des Vermieters,
- klare vertragliche Verknüpfung von Praxiskauf und Mietvertragsübernahme,
- Prüfung von Nebenkosten, Instandhaltung und Sonderkündigungsrechten.
7. Stolperfalle 6: Datenschutz, Patientenakten & IT – rechtssichere Übergabe sensibler Daten
Patientenakten, digitale Dokumentation und IT-Systeme sind bei der Praxisübernahme hochsensibles Terrain. Hier treffen Datenschutzrecht (insb. DSGVO), Berufsrecht und ärztliche Schweigepflicht aufeinander.
Kritische Fragen:
- Wie erfolgt die Übergabe der Patientenakten rechtlich korrekt?
- Welche Informationen darf der Praxisabgeber vorab zu Umsätzen und Patientenzahl herausgeben, ohne die Schweigepflicht zu verletzen?
- Wie werden Zugänge zu Praxissoftware, KV-Online, TI, E-Rezept, E-Akte geregelt?
- Wer ist für etwaige Datenschutzverstöße in der Übergangsphase verantwortlich?
Ein sauberer Praxiskaufvertrag im Arztpraxisrecht enthält daher:
- Regelungen zur Treuhand- oder Übergangsverwaltung von Patientenakten,
- klare Verantwortlichkeiten in der Übergangszeit,
- Verpflichtungen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
8. Stolperfalle 7: Fehlende Gesamtstrategie – Verträge, Steuern, Finanzierung, Gesellschaftsrecht
Eine Praxisübernahme ist nie nur ein Vertrag, sondern ein Bündel von Regelungen:
- Praxiskaufvertrag
- Mietvertrag
- Gesellschaftsvertrag (BAG / MVZ / Berufsausübungsgemeinschaft)
- Arbeitsverträge
- Finanzierungs- und Sicherungsverträge mit der Bank
- ggf. Nachfolgeregelungen oder spätere Beteiligungsmodelle
Die häufigste „Meta-Stolperfalle“: Diese Verträge werden nicht aufeinander abgestimmt. Das führt etwa dazu, dass sich:
- Zahlungszeitpunkte, Zulassungsbedingungen und Finanzierung widersprechen,
- steuerliche Effekte ungünstig auswirken,
- Haftungsfragen ungeklärt bleiben.
Hier ist eine ganzheitliche Strategie erforderlich, in der anwaltliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sinnvoll zusammenwirken.
So unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt im Arztpraxisrecht bei der Praxisübernahme
Als auf Arztpraxisrecht und Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt begleite ich Sie bei der Praxisübernahme von Anfang an – strukturiert, vorausschauend und auf Ihre beruflichen Ziele ausgerichtet. Typische Bausteine meiner Beratung sind:
- Erstberatung zur Praxisübernahme
Klärung Ihrer Ausgangssituation, Ziele (Einzelpraxis, BAG, Anstellung, MVZ etc.) und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. - Vertragsprüfung oder Vertragserstellung
Erstellung oder Prüfung des Praxiskaufvertrags, der Mietvertragsregelungen sowie ggf. Gesellschafts- und Arbeitsverträge. - Risikoprüfung („Due Diligence light“)
Durchsicht von Zahlen, Verträgen und Strukturen auf typische rechtliche Risiken (Haftung, Zulassung, Personal, Mietvertrag). - Begleitung des Zulassungsverfahrens
Abstimmung mit KV / Zulassungsausschuss, Ausgestaltung von aufschiebenden Bedingungen im Kaufvertrag. - Koordination mit Steuerberater und Bank
Sicherstellung, dass Verträge und Finanzierung rechtlich und steuerlich aufeinander abgestimmt sind.
FAQ: Häufige Fragen zur Praxisübernahme für Ärztinnen und Ärzte
Ist eine Praxisübernahme rechtlich komplizierter als eine Neugründung?
Die Abläufe sind anders, aber nicht zwingend komplizierter. Durch bereits bestehende Strukturen ist der wirtschaftliche Einstieg häufig einfacher, rechtlich kommen aber zusätzliche Fragen zu Haftung, Zulassung und Vertragsübernahme hinzu. Mit einer strukturierten anwaltlichen Begleitung lassen sich diese Punkte in der Regel gut steuern.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Arztpraxisrecht hinzuziehen?
Idealerweise
frühzeitig, sobald Sie ernsthaftes Interesse an einer konkreten Praxis haben – also bevor Sie verbindliche Zusagen geben oder „Handshake-Deals“ eingehen. Dann können Kaufpreis, Vertragsstruktur und Zulassung von Beginn an sauber gestaltet werden.
Was kostet eine rechtliche Begleitung der Praxisübernahme?
Die Kosten hängen vom Umfang der Prüfung und Gestaltung ab. In vielen Fällen lässt sich ein
transparentes Festpreis- oder Paketmodell (z. B. Praxisübernahme-Check) vereinbaren. Wichtig ist der Vergleich: Im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Risiken eines schlecht gestalteten Praxiskaufs sind die anwaltlichen Kosten in aller Regel sehr gut investiert.
Kann ich den Mustervertrag des Praxisabgebers einfach unterschreiben?
Davon ist dringend abzuraten. Musterverträge sind regelmäßig einseitig zugunsten des Abgebers gestaltet. Ohne anwaltliche Anpassung übersehen Sie leicht Haftungsrisiken, unklare Regelungen oder wirtschaftliche Nachteile.
Nächste Schritte: Rechtssichere Praxisübernahme planen
Wenn Sie eine Arztpraxis übernehmen möchten oder ein konkretes Angebot prüfen, sollten Sie die wichtigsten Weichen früh und bewusst stellen:
- Praxis und Standort fachlich und wirtschaftlich prüfen.
- Zulassungs- und Bedarfsplanung klären.
- Praxiskaufvertrag, Mietvertrag und ggf. Gesellschaftsvertrag anwaltlich prüfen und gestalten lassen.
- Haftung, Steuern und Finanzierung mitdenken.
Gern unterstütze ich Sie dabei, Ihre Praxisübernahme rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und planbar zu gestalten.
Wenn Sie möchten, können wir in einem ersten Gespräch Ihre Situation und die passende Struktur für Ihre Praxisübernahme besprechen.



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