Mietrecht für Arztpraxen – anwaltliche Beratung für Ärzte und MVZ

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte und Medizinische Versorgungszentren rund um Praxismietverträge, Kündigungen, Mieterhöhungen und Streitigkeiten mit Vermietern – bundesweit und digital.

Ein Praxismietvertrag ist die Grundlage für einen langfristig sicheren Praxisstandort. Doch auch während eines laufenden Mietverhältnisses können rechtliche Konflikte entstehen.

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte und MVZ umfassend im Mietrecht für Arztpraxen – von der Prüfung und Gestaltung von Praxismietverträgen bis hin zu Kündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkosten und Streitigkeiten mit Vermietern.

Als auf die Beratung von Ärzten spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Ihre Interessen durchzusetzen und Ihren Praxisstandort langfristig abzusichern.

Rechtsanwältin Gkizem Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Ärzten im Mietrecht

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Unsere Leistungen im Praxismietrecht

Mietvertrag prüfen.


Vor der Unterzeichnung rechtliche Risiken erkennen.

Mietvertrag gestalten


Vertragsbedingungen verhandeln.

Kündigung & Vertragsende


Kündigungsrechte prüfen und Standort sichern



Mieterhöhung & Nebenkosten


Kostensteigerungen und Abrechnungen prüfen

Praxisübernahme und Mietvertrag


Mietvertrag und Praxiskauf abstimmen.

Mängel und Umbauten


Rechte bei Mängeln und baulichen Veränderungen klären.

Warum Mietrecht für Arztpraxen besondere Anforderungen stellt

Praxisräume sind häufig mit hohen Investitionen, besonderen technischen Anforderungen und einer langfristigen Standortplanung verbunden. Deshalb kommt es insbesondere auf Laufzeiten, Kündigungsrechte, Umbauten und die Übertragbarkeit des Mietvertrags an.

Häufige Fragen FAQ

  • Wann sollte der Mietvertrag bei einer Praxisübernahme unterschrieben werden?

    Erst nach gesicherter Zustimmung des Vermieters, abgestimmtem Kaufvertrag und abgeschlossener Risikoprüfung.

  • Kann ein Vermieter die Übernahme durch einen Nachfolger verhindern?

    Ja – wenn der Mietvertrag kein Übertragungsrecht vorsieht. Deshalb ist die Prüfung zentral.

  • Was kostet der Rückbau einer Arztpraxis typischerweise?

    Je nach Ausbau, Technik und Röntgenraum können mehrere Tausend bis mehrere Zehntausend Euro anfallen.

  • Welche Umbauten darf der Vermieter fordern?

    Nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlicher Pflichten.

  • Kann man bei Praxisgründung ohne Mietvertrag eine Zulassung beantragen?

    In der Regel nein – Räume müssen benannt und geeignet sein. Daher ist der Mietvertrag Teil der Zulassungsstrategie.

Rechtliche Unterstützung für Ihre Arztpraxis

Sie möchten einen Praxismietvertrag prüfen lassen oder haben eine mietrechtliche Streitigkeit? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Klärung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

→ Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Weitere Themen im Arztpraxisrecht

Unsere Seite zum Arztpraxisrecht – Leistungsüberblick bietet Ihnen eine vollständige Orientierung über alle rechtlichen Themen rund um Praxisgründung, Praxisübernahme, Praxismietrecht, KV-Zulassung und Praxisverkauf. Dort finden Sie sämtliche Leistungen im Überblick und gelangen schnell zur passenden Fachseite.