Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) – Chancen, Pflichten und rechtliche Absicherung
Was bedeutet die hausarztzentrierte Versorgung (HzV)?
Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V ist ein zentrales Versorgungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen – insbesondere der AOK Baden-Württemberg. Ziel ist es, den Hausarzt als erste Anlaufstelle und Koordinator („Lotse“) der Patientenversorgung zu stärken.
Versicherte, die an einem Hausarztvertrag teilnehmen, verpflichten sich, stets zunächst ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen. Dieser koordiniert die weiteren Behandlungsschritte und überweist bei Bedarf zu Fachärzten. Davon ausgenommen sind nur wenige Fachrichtungen, etwa Augen-, Frauen- und Kinderärzte.
Rechtliche Grundlage der HzV-Verträge
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Hierfür schließen sie Hausarztverträge mit Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte der in einem KV-Bezirk tätigen Hausärzte vertreten. In Baden-Württemberg ist dies regelmäßig der Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVG).
Kommt keine Einigung zustande, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Alternativ dürfen auch Kassenärztliche Vereinigungen entsprechende Verträge abschließen.
Teilnahmevoraussetzungen für Hausärzte
Wer als Arzt an einem HzV-Vertrag teilnehmen möchte, muss gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:
- regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie,
- spezielle hausärztliche Fortbildungen,
- ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem,
- Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung.
Darüber hinaus können die regionalen Verträge der AOK BW weitere Pflichten vorsehen, etwa zur Praxisorganisation, Ausstattung oder zu Abendsprechstunden für Berufstätige.
Vergütung in der HzV: So werden Hausärzte bezahlt
Ein wesentlicher Vorteil der HzV liegt in der
unabhängigen Vergütung.
Im Gegensatz zur Regelversorgung erfolgt die Abrechnung
außerhalb der Gesamtvergütung nach § 85 SGB V, also
nicht über die Kassenärztliche Vereinigung.
Die Struktur variiert je nach Vertrag:
- Substitutive Verträge: Die HzV ersetzt die Regelversorgung; die KV-Gesamtvergütung wird bereinigt.
- Add-on-Verträge: Zusätzliche Leistungen werden vergütet, ohne die Regelversorgung zu verändern.
Beispiele für in Baden-Württemberg typische Vergütungsbestandteile sind HzV-Pauschalen, Transformationszuschläge oder Qualitätsboni. Diese sollen die kontinuierliche Betreuung, Prävention und Koordination belohnen.
Ihre Vorteile als Hausarzt
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung bietet für Hausärzte in Baden-Württemberg klare Vorteile:
- Attraktive Vergütung durch feste Pauschalen und Zusatzleistungen
- Stärkere Patientenbindung durch langfristige Betreuung
- Gestärkte Position als primäre Anlaufstelle im Gesundheitssystem
- Engere Zusammenarbeit mit der AOK BW und den Verbänden
Gleichzeitig sollten Hausärzte die rechtlichen Pflichten und Risiken genau kennen – insbesondere bei Abrechnungsfragen, Dokumentationspflichten oder Vertragsänderungen.
Was wir für Sie tun können
Als spezialisierte Kanzlei für Arztpraxisrecht unterstützen wir Sie in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die hausarztzentrierte Versorgung – insbesondere in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen:
- Prüfung und rechtliche Bewertung Ihres HzV-Vertrags (AOK BW, HÄVG)
- Beratung zu Teilnahmevoraussetzungen, Fortbildungspflichten und Qualitätsmanagement
- Gestaltung und Prüfung von Kooperationsverträgen, BAG-Modellen und MVZ-Strukturen
- Unterstützung bei Abrechnungsstreitigkeiten oder Rückforderungsbescheiden
- Vertretung im Schiedsverfahren nach § 73b Abs. 4 SGB V
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer rechtssicheren und wirtschaftlich erfolgreichen Teilnahme an der HzV.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch übernehmen wir
keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.










