KV‑Zulassung, Nachbesetzung & Anstellung – rechtssicher mit anwaltlicher Begleitung

Strategie, Fristen & Unterlagen im Überblick: Von der Zulassungsbewerbung bis zur Anstellungsgenehmigung – Begleitung vor dem Zulassungsausschuss

Die KV-Zulassung ist der zentrale Schritt für jede vertragsärztliche Tätigkeit – ob Neuzulassung, Nachbesetzung oder Anstellung. Fehler bei Antragstellung, Fristen oder Unterlagen können zu erheblichen Verzögerungen führen. Mit anwaltlicher Begleitung sichern Sie sich eine rechtssichere und strategisch optimale Umsetzung Ihres Zulassungsvorhabens.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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KV-Sitz: Verkauf, Übernahme oder Neugründung – welche Option passt zu Ihnen?

Die KV-Zulassung ist immer an einen Sitz – den „KV-Sitz“ bzw. Arztsitz – geknüpft. In der Praxis gibt es drei typische Konstellationen:

  • Sie möchten Ihren KV-Sitz verkaufen und Ihre vertragsärztliche Tätigkeit beenden oder in eine Anstellung wechseln.
  • Sie möchten einen KV-Sitz übernehmen, um eine bestehende Praxis fortzuführen oder in eine BAG/MVZ-Struktur einzusteigen.
  • Sie planen eine Neugründung mit eigener KV-Zulassung, etwa im Rahmen einer Neuordnung der Bedarfsplanung oder eines Sonderbedarfs.

Wir beraten Sie in allen drei Varianten – von der strategischen Einordnung bis zur Vorbereitung der Unterlagen für den Zulassungsausschuss – und binden dabei die wirtschaftlichen Ziele (Kaufpreis, Übergabemodell, Anstellungslösungen) von Anfang an in die rechtliche Struktur ein.

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Szenario 1: KV-Sitz verkaufen / Arztsitz abgeben

KV-Sitz verkaufen – Nachbesetzung, Kaufpreis und Übergabe rechtssicher steuern

Wer seinen KV-Sitz verkaufen möchte, bewegt sich rechtlich im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens. Das bedeutet: Der Sitz wird nicht „frei am Markt“ verkauft, sondern in einem rechtlich strukturierten Verfahren vergeben. Wir unterstützen Sie dabei,

  • die richtige Strategie (klassische Praxisabgabe, Einstieg eines MVZ, Übergabe an Nachfolger in BAG-Form) festzulegen,
  • den Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens mit allen Fristen und Formalien zu planen,
  • Bewerberauswahl und Verhandlungen so zu gestalten, dass sowohl Zulassungsausschuss als auch wirtschaftlicher Kaufpreis harmonieren,
  • Praxis-, Miet- und Gesellschaftsverträge sauber auf die Übergabe auszurichten.

Ziel ist ein geordneter, rechtssicherer Übergang Ihres KV-Sitzes, bei dem Zulassungsrecht, Vertragsrecht und wirtschaftliche Interessen zusammenpassen. Für die vertragliche Umsetzung des Praxisverkaufs (Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsverträge) verweisen wir auf unsere Praxisverkaufspakete, die genau hierfür konzipiert sind.

Szenario 2: KV-Sitz übernehmen / Arztsitz erwerben

KV-Sitz übernehmen – Chancen nutzen, Risiken frühzeitig erkennen

Wer einen KV-Sitz übernehmen möchte, steht vor der Herausforderung, im Nachbesetzungsverfahren oder im Rahmen einer Praxisübernahme gegenüber anderen Bewerbern zu überzeugen und gleichzeitig die eigenen Risiken zu begrenzen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Bewertung der Ausgangslage (Versorgungsgrad, Bedarfsplanung, Konkurrenzsituation),
  • der Bewerbung im Nachbesetzungsverfahren und der strategischen Positionierung gegenüber der KV,
  • der Prüfung der Praxisunterlagen (Praxisbewertung, KV-Abrechnungen, Patientenzahlen),
  • der Abstimmung von Zulassung und Kaufvertrag, damit die Übernahme rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet wird.

Gerade bei der Übernahme eines KV-Sitzes in Zusammenarbeit mit einem MVZ oder bei Beteiligungen in einer Berufsausübungsgemeinschaft ist es wichtig, Zulassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung zusammen zu denken. Hier knüpfen unsere Praxisübernahme-Pakete an, die die gesamte rechtliche Umsetzung bis zur Unterschrift begleiten.

Szenario 3: KV-Zulassung für Neugründung

Neugründung mit KV-Zulassung – vom Bedarfsplan bis zum Zulassungsbeschluss

Eine eigene KV-Zulassung im Rahmen einer Neugründung ist vor allem in bislang unterversorgten oder neu strukturierten Planungsbereichen möglich. Wir prüfen für Sie,

  • ob eine Neuzulassung, ein Sonderbedarf, eine Ermächtigung oder eine Anstellungslösung am sinnvollsten ist,
  • welche Antrags- und Begründungsanforderungen erfüllt sein müssen,
  • wie Ihre Praxisplanung (Standort, Fachrichtung, Leistungsangebot) in das Bedarfsplanungskonzept der KV eingebunden werden kann,
  • wie sich die gewählte Zulassungsform auf Ihre spätere Praxisgründung, Gesellschaftsstruktur und Finanzierungsplanung auswirkt.

Für die anschließende Umsetzung – Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsverträge, Finanzierungsunterlagen – stehen Ihnen unsere Gründungs-Pakete zur Verfügung, die alle wesentlichen rechtlichen Schritte der Praxisgründung bündeln.

Häufige Fragen FAQ

  • Wie kann ich meinen KV-Sitz verkaufen?

    Der Verkauf eines KV-Sitzes erfolgt in der Regel über das Nachbesetzungsverfahren. Sie beantragen zunächst die Entziehung der Zulassung wegen Praxisaufgabe und die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens. Im Verfahren selbst werden Bewerber ausgewählt; parallel werden Praxis- und Kaufverträge abgestimmt. Wichtig ist, dass Zulassungsrecht und Vertragsgestaltung eng aufeinander abgestimmt sind.

  • Kann ich mir meinen Nachfolger frei aussuchen?

    Sie können Vorschläge machen und mit bestimmten Bewerbern bevorzugt verhandeln. Die endgültige Entscheidung trifft aber der Zulassungsausschuss, der die Versorgungslage und die Eignung der Bewerber berücksichtigen muss. Eine zu starke Bindung an nur einen Bewerber ohne rechtliche Absicherung kann wirtschaftliche Risiken bergen.

  • Wie finde ich heraus, ob ein KV-Sitz für mich wirtschaftlich sinnvoll ist?

    Neben der Zulassungssituation sind Praxisbewertung, Patientenzahlen, Wettbewerb, Mietvertrag und Personalstruktur entscheidend. Hier empfiehlt sich eine kombinierte rechtliche und wirtschaftliche Prüfung (Due-Diligence), bevor Sie sich auf einen Kaufpreis festlegen.

  • Neugründung ohne bestehenden KV-Sitz überhaupt noch möglich?

    Das hängt von der Bedarfsplanung und der jeweiligen KV ab. In unterversorgten Gebieten oder bei bestimmten Fachrichtungen kommen Neuzulassungen, Sonderbedarfszulassungen oder Anstellungen in Betracht. Eine genaue Prüfung der regionalen Situation ist zwingend erforderlich.

  • Beraten Sie auch MVZ und BAG bei der Gestaltung von Modellen mit mehreren Ärzten und Sitzen?

    Ja. Wir begleiten MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und größere Praxisstrukturen bei der Planung von Zulassungsmodellen, der Verteilung von KV-Sitzen und der vertraglichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

Wenn Sie einen KV-Sitz verkaufen, übernehmen oder im Rahmen einer Neugründung nutzen möchten, unterstützen wir Sie von der ersten Strategie bis zur Umsetzung in Praxis-, Miet- und Gesellschaftsverträgen.

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Weitere Themen im Arztpraxisrecht

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