Warum ein MVZ? Chancen, Skalierung, Rechtssicherheit
MVZ gründen: Alles zu Voraussetzungen, Rechtsformen und Zulassung – rechtssichere Beratung von arztpraxisrecht.de
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) eröffnet
interdisziplinäre Versorgung, flexible
Beschäftigungs- und Beteiligungsmodelle
sowie
strategische Expansion
über mehrere Standorte. Damit diese Vorteile wirken, braucht es eine
saubere rechtliche Fundierung
– von der
Rechtsformwahl
über den
Gesellschaftsvertrag
bis zur
Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV.
arztpraxisrecht.de
begleitet Sie
vollumfänglich: Planung, Verträge, Zulassung, Steuern & Governance.
Kurzüberblick:
- MVZ sind zukunftsfähige Strukturen der ambulanten Versorgung (auch zahnärztlich).
- Gründungsberechtigt u. a.: Vertragsärzte/-psychotherapeuten, Krankenhäuser, gemeinnützige Träger, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen.
- Zulassung: nach SGB V über den Zulassungsausschuss der KV; Eintrag ins Arztregister.
- Rechtsform: häufig GmbH (Haftungsschutz, klare Governance).
- Ärztliche Leitung: Qualität, Compliance, Organisation.
- Markttrend: kontinuierliches Wachstum; starke Präsenz in Ballungsräumen.
Was ist ein MVZ?
Ein MVZ ist eine rechtlich organisierte Einrichtung der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung (seit 2003), die fachübergreifende Leistungen bündelt und skalierbare Strukturen erlaubt – von der Anstellung mehrerer Ärzte bis zu Mehrstandort-Modellen unter einem Träger.
Wer darf ein MVZ gründen?
- Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten
- Zugelassene Krankenhäuser
- Gemeinnützige Träger
- Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen
Voraussetzung ist stets die Eignung und Zulassungsfähigkeit nach SGB V sowie die Konformität mit berufsrechtlichen Vorgaben der KVen.
Zulassung in 5 Schritten (KV & SGB V)
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, Benennung der ärztlichen Leitung, Governance/Vertretung.
- Zulassungsantrag an den Zulassungsausschuss der zuständigen KV: Fachrichtungen, Versorgungsumfang, Personal.
- Prüfung: Übereinstimmung mit § 95 SGB V, Strukturen, Kapazitäten, Qualitätssicherung.
- Beschluss & Arztregister: Eintragung als Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
- Regionale Anforderungen: Bedarfsplanung, ggf. Sonderregelungen (z. B. unterversorgte Gebiete) beachten.
Pro-Tipp: Parallel Räumlichkeiten & Technik (Mindestanforderungen, Hygiene, Datenschutz/IT) sowie Finanzierung (Liquiditätsplanung, Investitionsphase) finalisieren – das verkürzt die Time-to-Operate.
Rolle der ärztlichen Leitung
- Rechts- & Vertragskonformität (u. a. § 95 SGB V, Berufsrecht)
- Qualitätssicherung (QM-Systeme, Prozess- & Ergebnisqualität)
- Organisation (Dienstpläne, SOPs, fachübergreifende Abläufe)
- Außenvertretung (KV, Kassen, Behörden)
- Weiterbildung (Förderung, Supervision, Richtlinien)
MVZ gründen: Rechtsformen & steuerliche Leitplanken
GmbH (Standard):
Haftungsbeschränkung, klare Organstruktur,
gewerbesteuerpflichtig; ideal für
Skalierung
und
Investoreneinstieg.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
Für Freiberufler; persönliche Haftung der Partner teils begrenzt;
freiberufliche Prägung.
GbR:
Einfach, aber
persönliche, unbeschränkte Haftung; eher für
kleine Einheiten.
eG:
Kooperative Modelle, in der Praxis
selten; Haftung auf Genossenschaftsvermögen begrenzt.
Steuer-Hinweis: Rechtsformwahl beeinflusst KSt/GewSt/Thesaurierung, Vergütungsmodelle und Exit-Fähigkeit. Wir stimmen Gesellschafts- und Steuerstruktur auf Ihre Expansionsziele ab.
MVZ vs. Gemeinschaftspraxis: der strukturelle Unterschied
Die
Gemeinschaftspraxis
bündelt Behandler zur gemeinsamen Patientenversorgung.
Das
MVZ
ist eine
eigenständige Organisation
mit
weiteren Gestaltungsmöglichkeiten:
Angestelltenmodelle,
Beteiligungen,
Standortexpansion,
fachübergreifende Konzepte
und
Investoreneinbindung.
Vorteile einer MVZ-Gründung
- Flexible Arbeitszeit- & Beteiligungsmodelle (auch spätere Gesellschaftereinbindung angestellter Ärzte)
- Strategische Expansion (Mehrstandort-Strukturen, Trägergesellschaften)
- Fachübergreifende Versorgung & höhere Patientenbindung
- Synergien in Einkauf, Abrechnung, Marketing, IT/Datenschutz
- Investoren-Kompatibilität für Wachstumsphasen
Zahlen & Trends
Ende 2023 waren bundesweit 4.897 MVZ zugelassen; über 30.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind dort tätig, überwiegend angestellt. Trägerschaft: ca. 44 % Krankenhäuser, 43 % Vertragsärzte/-psychotherapeuten, 13 % sonstige Träger. GmbH ist die bevorzugte Rechtsform. Starke Ballungsraum-Konzentration (u. a. Bayern, Nordrhein, Baden-Württemberg, Berlin).
So unterstützt arztpraxisrecht.de Ihre MVZ-Gründung
Rechtsform & Struktur:
GmbH/PartG/GbR-Check, Gesellschafter- und Beteiligungsmodelle, Governance.
Gesellschaftsvertrag & Verträge:
Gesellschaftsvertrag, Anstellungs-/Beteiligungsverträge, Kooperations- und Mietverträge, IT/Datenschutz.
Zulassung & KV-Verfahren:
Antragstellung, Unterlagen, Vertretung vor dem Zulassungsausschuss, Arztregister.
Compliance & QM:
Richtlinien, Prozesse, SOPs, Fortbildung, Aufsichts- und Berichtslinien.
Steuer- & Finanzierungskoordination:
Abstimmung mit Steuerberatung, Thesaurierungskonzepte, Investoren-Set-up.
FAQ zur MVZ Gründung
Was kostet die Gründung eines MVZ?
Die Kosten hängen von Rechtsform, Standortanzahl, Vertrags- & IT-Komplexität sowie dem Zulassungsumfang ab. Wir erstellen nach dem Erstgespräch einen transparenten Kostenplan.
Wie lange dauert die Zulassung?
Je nach KV-Region und Vollständigkeit der Unterlagen. Wir beschleunigen durch frühzeitige Abklärung und strukturierte Antragspakete.
MVZ als GmbH oder freiberuflich?
Die GmbH bietet Haftungsschutz, Governance und Skalierung; freiberufliche Modelle können steuerliche Vorteile bieten. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung nach Zielen & Risikoprofil.
Brauche ich zwingend mehrere Fachrichtungen?
MVZ sind fachübergreifend angelegt, aber auch monodisziplinäre Modelle sind möglich – entscheidend sind SGB-V-Vorgaben und Bedarfsplanung.
Was macht die ärztliche Leitung konkret?
Sie verantwortet Compliance, Qualität, Organisation und die interne Steuerung – zentral für Zulassung und Betriebsqualität.
Hinweis:
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für eine auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.










