Praxisabgabe – rechtssicher zum Praxisverkauf

Rechtliche Orientierung beim Praxisverkauf – warum ein spezialisierter Anwalt für Praxisverkauf entscheidend ist

Der Verkauf einer Arztpraxis zählt zu den komplexesten Entscheidungen in der beruflichen Laufbahn einer niedergelassenen Ärztin oder eines Arztes. Die rechtlichen Anforderungen reichen vom Zulassungsrecht über das Vertrags- und Mietrecht bis hin zu Fragen der Patientenakten, Personalübernahme und Haftung. Eine strukturierte rechtliche Planung ist daher wesentlich, um den übertragenen Praxiswert zu sichern, rechtliche Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen umfassenden Überblick über die zentralen Aspekte eines Praxisverkaufs und verweisen auf vertiefende Informationen in den jeweiligen Unterkapiteln.

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Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Was ist ein Praxisverkauf?

Ein Praxisverkauf bezeichnet die entgeltliche Übertragung einer vertragsärztlichen Praxis auf einen Nachfolger. Rechtlich handelt es sich regelmäßig nicht um einen einfachen Verkauf einzelner Gegenstände, sondern um eine vielschichtige Vertrags- und Zulassungskonstellation.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • der Verkauf einer Einzelpraxis,
  • der Praxisverkauf innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG),
  • der Verkauf an ein MVZ oder einen Investor,
  • sowie Sonderformen wie Teilverkäufe oder gleitende Übergänge.

Ein Praxisverkauf setzt regelmäßig ein Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss voraus und ist ohne rechtliche Begleitung mit erheblichen Risiken verbunden.

Der Ablauf eines Praxisverkaufs

Ein rechtssicherer Praxisverkauf folgt typischerweise mehreren aufeinander aufbauenden Phasen:

Vorbereitung des Praxisverkaufs

In der Vorbereitungsphase werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft. Dazu zählen unter anderem die Zulassungssituation, bestehende Verträge (Mietvertrag, Arbeitsverträge, Kooperationsverträge) sowie haftungsrelevante Altlasten.

Praxisbewertung und Kaufpreisstruktur

Der Kaufpreis einer Arztpraxis setzt sich regelmäßig aus einem materiellen und einem immateriellen Wert zusammen. Gutachten dienen als Orientierung, ersetzen jedoch keine rechtssichere vertragliche Gestaltung.

Käufersuche und Vorverhandlungen

Bereits in der Phase der Interessentengespräche können rechtliche Weichenstellungen erfolgen, etwa durch Absichtserklärungen oder Vorverträge.

Vertragsgestaltung

Der Praxisverkauf wird durch einen individuell gestalteten Kaufvertrag umgesetzt. Dieser regelt unter anderem Kaufpreis, Übergang, Haftung, Wettbewerbsverbote und Garantien.

Zulassungsrechtliches Verfahren

Der Antrag auf Nachbesetzung und die Entscheidung des Zulassungsausschusses sind zentrale Elemente des Praxisverkaufs und häufig konfliktträchtig.

Übergabe und Nachhaftung

Auch nach der Übergabe bestehen regelmäßig rechtliche Verpflichtungen und Haftungsrisiken, die vertraglich abgesichert werden müssen.

Praxisverkauf und Zulassungsrecht

Der Praxisverkauf ist eng mit dem vertragsarztrechtlichen Zulassungsrecht verknüpft. In gesperrten Planungsbereichen erfolgt die Nachbesetzung über ein formelles Auswahlverfahren.

Rechtlich relevant sind insbesondere:

  • die Antragstellung beim Zulassungsausschuss,
  • die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern,
  • der Einfluss des Verkäufers auf das Verfahren,
  • sowie mögliche Rechtsmittel.

Fehler in diesem Stadium können dazu führen, dass der gewünschte Käufer nicht zugelassen wird.

Kaufpreis und Praxisbewertung – rechtliche Aspekte

Die Praxisbewertung hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Bedeutung. Streitigkeiten entstehen häufig über:

  • die Höhe des ideellen Praxiswerts,
  • umsatzabhängige Kaufpreisklauseln,
  • nachträgliche Anpassungen,
  • oder Garantien zur Ertragslage.

Eine klare und ausgewogene Vertragsgestaltung ist entscheidend, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Praxisbewertung.

Vertragsgestaltung beim Praxisverkauf

Der Kaufvertrag bildet das rechtliche Fundament des Praxisverkaufs. Regelungsbedürftig sind unter anderem:

  • der Umfang der übertragenen Praxis,
  • der Übergang von Personal und Verträgen,
  • Wettbewerbsverbote und Tätigkeitsbeschränkungen,
  • Haftungsregelungen und Freistellungen,
  • sowie Regelungen für den Fall des Scheiterns des Zulassungsverfahrens.

Standardverträge oder Musterlösungen sind regelmäßig ungeeignet.

Typische Sonderkonstellationen beim Praxisverkauf

In der Praxis treten häufig besondere Konstellationen auf, die eine vertiefte rechtliche Prüfung erfordern, etwa:

  • Praxisverkauf mit anschließender Anstellung des Verkäufers,
  • Verkauf innerhalb einer bestehenden BAG,
  • Verkauf an ein MVZ oder investorengetragenes Unternehmen,
  • schrittweiser Ausstieg durch Teilverkauf,
  • Praxisverkauf bei Krankheit oder unter Zeitdruck.

Gerade in diesen Fällen sind individuelle Gestaltungsstrategien erforderlich.

Häufige Fehler beim Praxisverkauf

Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • unzureichende Vorbereitung des Verkaufs,
  • fehlende Abstimmung zwischen Kaufvertrag und Zulassungsverfahren,
  • unklare Haftungsregelungen,
  • unrealistische Kaufpreisvorstellungen,
  • sowie der Verzicht auf rechtliche Beratung.

Diese Fehler können erhebliche finanzielle und berufliche Folgen haben.

Wann ist anwaltliche Begleitung sinnvoll?

Eine anwaltliche Begleitung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn:

  • mehrere Kaufinteressenten beteiligt sind,
  • komplexe Zulassungsfragen bestehen,
  • hohe Kaufpreise vereinbart werden,
  • Sonderkonstellationen vorliegen,
  • oder Haftungsrisiken minimiert werden sollen.

Die anwaltliche Beratung ergänzt die Tätigkeit von Steuerberatern und Gutachtern um die rechtliche Strukturierung und Absicherung des gesamten Vorgangs.

Anwaltliche Begleitung beim Praxisverkauf

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Arztpraxis rechtssicher strukturieren möchten, finden Sie auf der folgenden Seite nähere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsleistungen und Paketen:

Praxisverkauf – anwaltliche Beratung & Pakete

Häufige Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen „Praxisabgabe“ und „Praxisverkauf“?

    „Praxisabgabe“ beschreibt den gesamten Übergabeprozess (Zeitplanung, Team, Patienten, KV, Mietvertrag). „Praxisverkauf“ ist das rechtliche Geschäft (LOI/Vertrag/Notar). Wir begleiten beides aus einer Hand.

  • Welche Pakete gibt es – und was ist darin enthalten?

    KOMPAKT (4.900 €): Fahrplan, Unterlagen-/Exposé-Check, Notar-Ready-Check, Red-Flags-Memo, Vertragsprüfung (bis 20 S., 1 Runde), Notartermin-Vorbereitung.


    KOMPLETT (8.900 €): alles aus KOMPAKT plus Vertragsgestaltung/Redlining (bis 40 S., 2 Runden), aktive Verhandlungsführung bis Signing, Q&A/Datenraum-Steuerung (Vendor-DD light), KV-/Mietvertrags-Koordination, Übergabekonzept und Begleitung am Notartag.

  • Vertreten Sie Käufer und Verkäufer?

    Nein. Wir vertreten niemals beide Seiten derselben Transaktion. Interessenkollisionen schließen wir streng aus (keine Doppeltätigkeit).

  • Wie läuft der Prozess ab – und wie lange dauert er?

    Kick-off & Fahrplan → Unterlagen/Notar-Ready-Check → (optional) strukturierter Bieterprozess oder bilaterale Verhandlung → Vertragsfinalisierung → Notartermin → geordnete Übergabe.

    Dauer: typischerweise 3–6 Monate, bei komplexen Fällen 6–12 Monate.

  • Welche Unterlagen brauche ich zu Beginn?

    Kurz: BWA/Jahreszahlen, KV-/Zulassungsstatus, Mietvertrag, Personalübersicht, Geräteverzeichnis, Leistungsprofil. Sie erhalten von uns eine Unterlagenliste zum Abhaken.

  • Was bedeutet „Notar-Ready-Check“ konkret?

    Wir prüfen Vollständigkeit und Qualität der Dokumente und bereiten sie so auf, dass der Notartermin ohne Nachforderungen stattfinden kann (Entwürfe, Anlagen, Nachweise, Vollmachten).

  • Klären Sie auch KV-/Zulassungsfragen und Mietvertrag?

    Ja. Wir koordinieren das Nachbesetzungsverfahren mit der KV und prüfen/verhandeln Mietvertrag & Konkurrenzschutz (Optionen, Nachträge).

  • Übernehmen Sie die Verhandlungen?

    In PREMIUM ja: wir führen die Verhandlungen ruhig und zielorientiert bis zum Signing (inkl. Kaufpreis-Mechaniken wie Escrow/Earn-out). In KOMPAKT bereiten wir vor und prüfen, verhandeln aber nicht aktiv.

  • Was ist ein „Bieterprozess (Soft Auction)“ – und brauche ich das?

    Ein strukturiertes, flexibles Bieterverfahren mit wenigen ausgewählten Interessenten, um Wettbewerb und bessere Konditionen zu erzielen. Sinnvoll, wenn mehrere ernsthafte Käufer vorhanden sind. Als Add-on zubuchbar.

  • Wie funktioniert die Honorierung - gibt es Raten?

    Wie funktioniert die Honorierung – gibt es Raten?

    Festpreise mit klarem Scope. Ratenzahlung über 12 Monate ist möglich; bei uns üblich mit +12 % Aufschlag.

    Beispiel: KOMPAKT 4.900 € → 5.488 € gesamt → 457,33 €/Monat.

    KOMPLETT 8.900 € → 9.968 € gesamt → 830,67 €/Monat.

    (Alle Angaben netto, zzgl. USt, falls anwendbar.)

  • Übernimmt der Käufer Teile der Kosten?

    Verkäuferkosten sind in der Regel eigene Transaktionskosten. Einzelne Positionen können vertraglich geregelt oder im Kaufpreis berücksichtigt werden – wir gestalten entsprechende Klauseln.

  • Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater zusammen?

    Ja. Steuerliche Strukturierung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung – wir synchronisieren die rechtlichen Schritte (Kaufpreisstruktur, Übergang, Inventar, ggf. Sperrfristen).

  • Wie schützen Sie vertrauliche Informationen (DSGVO)?

    Kein Zugriff auf Patientendaten; wir arbeiten mit Kennzahlen & Anonymisierung. Datenraum/Q&A erfolgen protokolliert, Zugriffe werden gesteuert. DSGVO-Übergabepaket auf Wunsch als Add-on.

  • Was passiert, wenn der Aufwand steigt?

    Transparenz vorab. Die Pakete decken in der Regel alles ab. Mehraufwände (z. B. zusätzliche Verhandlungsrunden, großer Seitenumfang, Sonderprüfungen) stimmen wir vorher mit Ihnen ab – keine Überraschungen.

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