Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte: Regress sicher vermeiden
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Schnelle Ersteinschätzung (24–48 h), klare Strategie & starke Regressabwehr für Ihre Praxis
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann schnell existenzbedrohend werden – vor allem, wenn Regressforderungen im Raum stehen. Als spezialisierte Kanzlei für Ärzte prüfen wir Ihre Abrechnung umfassend, entwickeln eine tragfähige Verteidigungsstrategie und übernehmen die Kommunikation mit KV und Prüfgremien. Sie erhalten innerhalb von 24–48 Stunden eine klare Einschätzung Ihrer Chancen und Handlungsmöglichkeiten – damit Sie sich wieder auf Ihre Praxis konzentrieren können.

Rechtsanwalt Florian Häberle
Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen
✅ Wirtschaftlichkeitsprüfung sicher managen – schnell & rechtssicher
✅ Ersteinschätzung in
24–48 Stunden – klare Handlungsempfehlung
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Akteneinsicht & Datenanalyse zu Richtgrößen-, Durchschnitts- & Einzelfallprüfungen
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Praxisbesonderheiten herausarbeiten – Regressrisiken gezielt senken
✅ Übernahme der
Kommunikation mit KV/Prüfgremien – Fristen im Blick
✅
Transparente Festpreise nach Sichtung – keine Überraschungen
Ablauf in 3 Schritten
1. Unterlagen einreichen
Schicken Sie uns Ihre Bescheide, Prüfmitteilungen und Abrechnungsdaten. Wir prüfen Vollständigkeit und Fristen sofort.
2. Analyse & Ersteinschätzung (innerhalb von 24–48 h)
Wir werten Ihre Unterlagen juristisch und wirtschaftlich aus, identifizieren relevante Praxisbesonderheiten und prüfen mögliche Verteidigungsansätze. Sie erhalten eine klare schriftliche Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken.
3. Strategie & Vertretung
Nach Freigabe übernehmen wir die Kommunikation mit KV und Prüfgremien, beantragen Akteneinsicht, erstellen Stellungnahmen und verteidigen Sie konsequent gegen unberechtigte Regressforderungen – transparent, fristgerecht und zielorientiert.
Ergebnisse, die zählen
Fall 1: Hausärztliche Gemeinschaftspraxis (Baden-Württemberg)
Problem: Regressforderung über
68.000 € wegen Überschreitung der Richtgrößen bei Verordnungen von Antihypertensiva.
Maßnahme: Nachweis besonderer Patientenstruktur (hoher Anteil multimorbider Patienten), Ergänzung durch medizinische Stellungnahme und Verweis auf aktuelle Leitlinien.
Ergebnis: Regressforderung auf
9.500 € reduziert – Anerkennung der Praxisbesonderheiten durch das Prüfgremium.
Fall 2: Orthopädische Einzelpraxis (Bayern)
Problem: Durchschnittskostenprüfung mit behaupteter Überschreitung um 27 %. KV drohte Regress über
41.000 €.
Maßnahme: Detaillierte Aufbereitung von Verordnungsgründen (Chronifizierungen, Arbeitsunfälle, Reha-Fälle), strukturierte Gegenüberstellung der Patientenkohorten.
Ergebnis:
Verfahren vollständig eingestellt – kein Regress, keine Kürzung der Honorare.
Fall 3: Pädiatrische Praxis (NRW)
Problem: Auffällige Abweichung bei Verordnungen spezieller Ernährungstherapien, geforderter Regress
22.300 €.
Maßnahme: Argumentation über Leitlinienkonformität und Therapiealternativen, zusätzlich Verweis auf Zunahme komplexer Stoffwechselstörungen im Patientenkreis.
Ergebnis:
Regress vollständig aufgehoben, positives Prüfgremienprotokoll, Empfehlung zur Anpassung der KV-Statistik für künftige Fälle.
Für wen wir arbeiten
Wir vertreten Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen – mit fundiertem Verständnis für die spezifischen Prüfstrukturen und medizinischen Besonderheiten jedes Gebiets.
Allgemeinmedizin
Typische Prüfkonstellationen: Auffälligkeiten bei Verordnungen von Dauermedikation (z. B. Antihypertensiva, Statine) und Heilmitteln.
Unsere Vorgehensweise: Nachweis von Praxisbesonderheiten wie multimorbide Patienten, Pflegeheime oder hoher Chronikeranteil; Bezug auf aktuelle Leitlinienempfehlungen.
Pädiatrie
Typische Prüfkonstellationen: Prüfungen zu speziellen Ernährungstherapien oder Heilmittelverordnungen bei Entwicklungsstörungen.
Unsere Vorgehensweise: Medizinisch-statistische Begründung besonderer Patientengruppen und Hervorhebung der Leitlinienkonformität.
Orthopädie
Typische Prüfkonstellationen: Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Heil- und Hilfsmittelverordnungen oder Injektionstherapien.
Unsere Vorgehensweise: Dokumentation individueller Indikationen, Unterscheidung zwischen akuten und chronischen Fällen, Erstellung fachärztlicher Stellungnahmen.
Gynäkologie
Typische Prüfkonstellationen: Auffälligkeiten bei Hormontherapien und Mehrfachuntersuchungen in der Schwangerschaft.
Unsere Vorgehensweise: Medizinische Einordnung unter Berücksichtigung der Altersstruktur, Risikopatientinnen und regionalen Versorgungssituation.
HNO
Typische Prüfkonstellationen: Überdurchschnittliche Verordnungswerte bei Kortikoiden, Antibiotika oder Hörhilfen.
Unsere Vorgehensweise: Einzelfallanalyse unter Einbeziehung saisonaler Erkrankungslagen und individueller Patientenhintergründe.
Kardiologie und Innere Medizin
Typische Prüfkonstellationen: Richtgrößenprüfungen bei Dauermedikation und apparativer Diagnostik (z. B. EKG, Belastungstests).
Unsere Vorgehensweise: Vergleich mit aktuellen Leitlinien, Auswertung von Morbiditätsdaten und Nachweis regionaler Versorgungsdichte.
Psychiatrie und Psychotherapie
Typische Prüfkonstellationen: Prüfungen zu Therapiedauer, Wiederholungsverordnungen und Budgetgrenzen.
Unsere Vorgehensweise: Fachliche Argumentation über chronische Krankheitsverläufe, Komorbiditäten und die Notwendigkeit kontinuierlicher Behandlung.
Fazit: Jede Fachrichtung weist eigene Prüfschwerpunkte auf. Wir analysieren Ihre Daten, setzen medizinische Besonderheiten fundiert in den rechtlichen Kontext und vertreten Sie mit juristischer und fachlicher Präzision.
Kosten & transparente Pakete
Unsere Vergütung ist klar strukturiert und richtet sich nach dem Umfang der Prüfung sowie der notwendigen Verteidigungsmaßnahmen. So wissen Sie von Beginn an, welche Leistungen Sie erhalten – und zu welchen Konditionen. Eine Honorarvereinbarung ist jederzeit möglich.
Starter-Paket – Erstprüfung Ihrer Unterlagen
Leistung: Sichtung von Prüfmitteilung, Bescheid und relevanten Abrechnungsdaten, Einschätzung der Erfolgsaussichten und Fristenlage.
Ziel: Schnelle rechtliche Orientierung, ob und wie ein Widerspruch oder eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Preis:
pauschal ab 450 € netto
Standard-Paket – Juristische und medizinische Analyse
Leistung: Vollständige rechtliche Bewertung, Prüfung der Datengrundlagen, Ausarbeitung medizinisch-wirtschaftlicher Argumente und Erstellung einer strukturierten Stellungnahme.
Ziel: Gerichtsfeste und fundierte Argumentation gegenüber KV oder Prüfgremium.
Preis:
ab 950 € netto
Premium-Paket – Vertretung im gesamten Prüfverfahren
Leistung: Übernahme der gesamten Korrespondenz mit KV und Prüfgremien, Fristenüberwachung, Akteneinsicht, Nachverhandlungen und Vertretung bis zur abschließenden Entscheidung.
Ziel: Vollständige rechtliche Entlastung und konsequente Regressabwehr durch spezialisierte anwaltliche Begleitung.
Preis:
nach Aufwand, auf Grundlage einer transparenten Honorarvereinbarung
Hinweis: Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen erfolgt pauschal ab 450 € – innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer Chancen und Handlungsoptionen.
Häufige Fragen
Was ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung?
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung dient der Kontrolle, ob ärztliche Leistungen und Verordnungen im Verhältnis zur Vergleichsgruppe „wirtschaftlich“ erbracht wurden. Zuständig sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ziel ist es, übermäßige oder unzweckmäßige Verordnungen zu identifizieren – im Ergebnis kann eine Regressforderung stehen.
Wann wird eine Praxis geprüft?
Eine Prüfung erfolgt meist automatisch, wenn Abrechnungs- oder Verordnungswerte erheblich vom Durchschnitt der Fachgruppe abweichen. Daneben sind auch anlassbezogene Prüfungen möglich, etwa auf Hinweis einer Krankenkasse oder nach statistischen Auffälligkeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine fundierte Ersteinschätzung reichen in der Regel der Prüfbescheid oder die Prüfmitteilung, die betroffenen Quartalsabrechnungen, Verordnungsstatistiken sowie gegebenenfalls medizinische Stellungnahmen zu den betroffenen Patientengruppen.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen zur Stellungnahme sind kurz – häufig zwischen 2 und 4 Wochen. Da Fristversäumnisse zum Verlust wichtiger Verteidigungsrechte führen können, sollte unmittelbar nach Zugang des Bescheids anwaltliche Unterstützung eingeholt werden.
Wie kann man sich gegen eine Regressforderung wehren?
Zentrale Verteidigungsansätze sind der Nachweis von Praxisbesonderheiten, eine sachgerechte medizinische Begründung der Verordnungen, statistische Vergleichsanalysen sowie Verweise auf Leitlinien oder regionale Versorgungslücken.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen erfolgt pauschal ab 450 € netto. Für weiterführende Vertretung bieten wir transparente Festpreise oder individuelle Honorarvereinbarungen an, abhängig von Verfahrensumfang und Komplexität.
Übernehmen Sie die gesamte Kommunikation mit der KV?
Ja. Nach Mandatserteilung übernehmen wir die Fristenkontrolle, Akteneinsicht, gesamte Korrespondenz und – falls erforderlich – die Vertretung im Beschwerdeverfahren oder vor Gericht.
Vertreten Sie bundesweit?
Ja. Wir arbeiten digital und vertreten Ärztinnen und Ärzte in allen KV-Bereichen bundesweit – ohne räumliche Einschränkung.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Die Erfolgschancen hängen wesentlich von der Datenlage, der Dokumentation und der Schlüssigkeit der Praxisbesonderheiten ab. In vielen Fällen lassen sich Regressforderungen deutlich reduzieren oder vollständig vermeiden, wenn frühzeitig reagiert wird.
Weitere Themen im Arztpraxisrecht
Unsere Seite zum Arztpraxisrecht – Leistungsüberblick bietet Ihnen eine vollständige Orientierung über alle rechtlichen Themen rund um Praxisgründung, Praxisübernahme, Praxismietrecht, KV-Zulassung und Praxisverkauf. Dort finden Sie sämtliche Leistungen im Überblick und gelangen schnell zur passenden Fachseite.
