Praxismietvertrag bei Übernahmen

Warum der Praxismietvertrag so entscheidend ist

Der Praxismietvertrag ist einer der wichtigsten Verträge jeder Praxisübernahme. Ohne Zustimmung des Vermieters oder ohne rechtssichere Mietbedingungen verliert selbst ein guter Praxiskaufvertrag seinen Wert. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Ihren Praxismietvertrag, stimmen ihn mit Kaufvertrag, Personal und KV-Zulassung ab und sichern die wirtschaftlichen Grundlagen Ihrer Praxis.Eine Arztpraxis ist immer an konkrete Räume gebunden – an Laufwege, Barrierefreiheit, Geräteanschlüsse, Strahlenschutz und Lage. Bereits kleine Fehler im Mietvertrag führen zu erheblichen Risiken:

  • Verlust des Standortes durch fehlende Zustimmung
  • Nachhaftung für Altschulden des Vorgängers
  • unzulässige oder überhöhte Nebenkosten
  • fehlender Konkurrenzschutz
  • teure Umbau- und Rückbauverpflichtungen
  • Probleme mit Hygiene, Strahlenschutz oder Geräteaufstellung

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Praxis in rechtssicheren und wirtschaftlich kalkulierbaren Räumen betreiben können.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

Kontaktieren Sie mich unverbindlich

Zustimmung des Vermieters – der kritische Punkt

1. Zustimmungsvorbehalt im Mietvertrag
Der Vermieter muss einer Vertragsübernahme oder Neuvermietung zustimmen. Ohne diese Zustimmung scheitert ein wesentlicher Teil der Praxisübernahme.

2. Verhandlung neuer Konditionen
Viele Vermieter versuchen die Übernahmesituation zu nutzen, um Miete zu erhöhen oder neue Klauseln einzufügen. Wir verhandeln für Sie wirtschaftlich tragfähige Bedingungen.

3. Rückzug des Vermieters vermeiden
Eine unprofessionelle oder zu frühe Kontaktaufnahme kann dazu führen, dass Vermieter blockieren oder Alternativen suchen. Wir stimmen die Kommunikation strategisch ab.

Laufzeit, Verlängerungsoptionen & Kündigungsregelungen

Die rechtliche Absicherung Ihrer Praxis hängt maßgeblich von einer stabilen Mietzeit ab:

  • Mindestlaufzeit passend zu Finanzierung und Geräteleasing
  • Verlängerungsoptionen zur Sicherung des Praxissitzes
  • Kündigungsfristen, die Investitionen schützen
  • Kündigungsrechte bei Ausfall von KV-Genehmigungen oder Praxistauglichkeit

Wir prüfen, ob Ihre Interessen langfristig abgesichert sind – besonders bei hohen Investitionen.

Nebenkosten, Betriebskosten & Instandhaltungsrisiken

Praxen haben spezielle Kostenstrukturen. Viele Mietverträge beinhalten Positionen, die nicht oder nur teilweise auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Wichtige Punkte:

  • Nebenkosten-Cap (Deckelung überhöhter Steigerungen)
  • Ausschluss unzulässiger Positionen (Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen)
  • klare Regelungen zur Heizungs-, Klima- oder Hygienetechnik
  • Abgrenzung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen
  • Transparente Abrechnungsmodalitäten

Wir identifizieren überhöhte oder unzulässige Kosten und verhandeln faire Regelungen.

Umbau, Ausbau & Rückbau – wer haftet wofür?

Viele Arztpraxen benötigen spezielle bauliche Anpassungen:

  • Röntgenräume
  • Sterilräume und Hygienevorschriften
  • Labor- oder Technikräume
  • Schallschutz, Strahlenschutz, Entsorgungsleitungen
  • Gerätefundamente oder Spezialinstallationen

Fehlt eine klare Regelung, werden Umbauten im Zweifel dem Mieter auferlegt oder müssen bei Auszug teuer zurückgebaut werden.
Wir stellen sicher, dass:

  • Umbauten klar definiert werden,
  • Rückbaupflichten begrenzt werden,
  • Vermieterzustimmungen rechtssicher erfolgen,
  • notwendige Installationen (z. B. Strahlenschutz) im Mietvertrag sauber geregelt sind.

Konkurrenzschutz & Standortabsicherung

Ohne Konkurrenzschutz riskieren Sie, dass der Vermieter später andere Ärzte gleicher Fachrichtung im selben Gebäude oder daneben zulässt.

Wichtige Punkte:

  • ausschließlicher Fachrichtungsschutz
  • Schutz vor MVZ oder Privatanbietern im selben Objekt
  • Abgrenzung zu benachbarten Praxen
  • Schutz vor expansionsbedingten Eingriffen des Vermieters

Wir verhandeln klare Konkurrenzschutzklauseln, damit Ihr Standort wirtschaftlich geschützt bleibt.

Nachhaftung & Altverträge des Vorgängers

Bei Praxisübernahmen drohen häufig Altlasten:

  • ausstehende Nebenkosten
  • Reparaturverpflichtungen
  • unangekündigte oder unzulässige Umbauten
  • auslaufende oder mangelhafte Genehmigungen
  • fehlerhafte Mietanpassungsklauseln

Wir prüfen den alten Mietvertrag vollständig und klären, welche Risiken beim Übergang bestehen und welche Verpflichtungen ausgeschlossen werden müssen.

Schnittstellen: Mietvertrag, KV-Zulassung, Kaufvertrag & Personal

Ein Praxismietvertrag steht niemals für sich allein.
Wir stimmen ihn ab mit:

  • KV-Nachbesetzungsverfahren (Zulassungsausschuss verlangt Praxisfortführung)
  • Praxiskaufvertrag (Fälligkeit, Übergabetermine, Earn-Out)
  • Personalübergang (Arbeitsverträge, Räume, Schichtsystem)
  • Geräte & Medizinprodukterecht
  • Finanzierung & Bankvorgaben

Fehler in der Abstimmung führen oft zu Verzögerungen beim Closing oder zu vertraglichen Widersprüchen. Wir sorgen für eine vollständig harmonisierte Vertragsstruktur.

Unsere Leistungen beim Praxismietvertrag

  • Prüfung bestehender Mietverträge
  • Erstellung oder Anpassung neuer Mietvertragsentwürfe
  • Verhandlung mit Vermietern und Hausverwaltungen
  • Klärung von Nebenkosten und Instandhaltungsrisiken
  • Regelungen zu Umbau, Ausbau und Rückbau
  • Gestaltung von Konkurrenzschutzklauseln
  • Abstimmung mit Praxiskaufvertrag, KV-Zulassung und Personal
  • Begleitung bis zur Vermieterzustimmung und Übergabe

FAQ zum Praxismietvertrag

Wann brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Immer, wenn ein bestehender Vertrag übernommen oder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Ohne Zustimmung kann die Übernahme scheitern.

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?
Nur gesetzlich zulässige Betriebskosten. Verwaltung, Reparaturen und viele Instandhaltungsposten dürfen nicht auf Mieter abgewälzt werden.

Muss ich Umbauten bei Auszug zurückbauen?
Nur wenn es vertraglich vereinbart ist oder es sich um nicht genehmigte Umbauten handelt. Wir prüfen und begrenzen Rückbaupflichten.

Kann der Vermieter die Miete bei Übernahme erhöhen?
Oft versucht er das. Wir verhandeln wirtschaftlich sinnvolle Konditionen und sichern Ihr Praxismodell langfristig ab.

Jetzt beraten lassen

Der Praxismietvertrag entscheidet über Wirtschaftlichkeit, Standorttreue und langfristige Sicherheit Ihrer Praxis. Senden Sie uns Ihren Mietvertrag oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch – wir prüfen Ihre Ausgangslage und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer klaren Einschätzung.

Zurück zum Gesamtüberblick – Ihre Praxisübernahme in einer Hand
Sie möchten die Zusammenhänge von Kaufvertrag, Finanzierung, Mietvertrag, KV-Zulassung und Übergabe verstehen und steuern? Unsere zentrale Hub-Seite „Praxisübernahme“ bietet Ihnen einen
übersichtlichen Gesamtfahrplan, der sämtliche entscheidenden Schritte bündelt. So behalten Sie den Überblick — vom LOI über Due Diligence bis zum Closing.
Zurück zur Praxisübernahme