Praxiskaufvertrag & Überleitungsvereinbarung bei Praxisübernahmen

Warum ein rechtssicherer Praxiskaufvertrag entscheidend ist

Der Praxiskaufvertrag ist das rechtliche Kernstück jeder Praxisübernahme. Kaufpreis, Haftung, Freistellungen und Übergangsregelungen entscheiden darüber, ob die Übernahme wirtschaftlich tragfähig ist oder spätere Risiken auftreten. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Ihren Praxiskaufvertrag sowie die dazugehörige Überleitungsvereinbarung – rechtssicher, transparent und auf Ihr Praxismodell zugeschnitten. Der Praxiskauf ist komplexer als klassische Unternehmenskäufe. Neben zivilrechtlichen Themen spielen KV-Zulassung, Mietvertrag, Personal, Datenschutz und Medizinprodukterecht ineinander. Fehler in der Vertragsstruktur führen häufig zu wirtschaftlichen Nachteilen, Haftungsfällen oder Problemen mit Vermietern und Zulassungsgremien. Mit einer klaren Vertragsarchitektur vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und sichern den Praxiswert.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Typische Stolpersteine im Praxiskaufvertrag

Unklare Kaufpreisstruktur
Unterschiede zwischen materiellen und immateriellen Praxiswerten werden oft fehlerhaft bewertet oder unvollständig geregelt.

Zu weit gefasste Garantien oder Freistellungen
Pauschale Haftungszusagen führen zu erheblichen Risiken für Käufer – oder zu unnötiger Verkäuferhaftung.

Fehlende Regelungen zum Personal
§ 613a BGB, Änderungsverträge, Sonderzahlungen und Altlasten aus Arbeitsverhältnissen müssen sauber geregelt werden.

Konflikte mit dem Praxismietvertrag
Die Übernahme ist wertlos, wenn der Vermieter nicht zustimmt oder wesentliche Bedingungen ändert.

Unzureichende Übergangsregelungen
Oft fehlt eine klare Regelung dazu, wie Patienten, Abrechnung, Geräte und Verträge tatsächlich übergehen.

Kaufpreisstruktur: Was unbedingt geregelt werden muss

Ein rechtssicherer Praxiskaufvertrag trennt sauber zwischen:

  • materiellen Werten (Geräte, Inventar, Vorräte),
  • immateriellen Werten (Goodwill, Patientenstamm, laufende Fälle),
  • Praxissoftware, Lizenzen und Daten,
  • Guthaben und Verpflichtungen,
  • Honorar- und Forderungsschnitt,
  • Erstattungen von Kammer-, KV- oder Gerätegebühren.

Wir prüfen, ob der Kaufpreis nachvollziehbar gebildet wurde, ob Nachweisunterlagen fehlen und wie der Kaufpreisanspruch besichert werden kann.

Freistellungen, Garantien & Haftung

Freistellungen
Bei Altlasten (z. B. Steuerrückstände, ungeklärte Arbeitsverhältnisse, anhängige Verfahren, Geräteverpflichtungen) schützen Freistellungen den Käufer. Bei unklarer Formulierung sind sie später nicht durchsetzbar.

Garantien
Typisch sind Zusicherungen zu Umsatz, Patientenstamm, Abrechnungsfähigkeit, MVZ-Verträgen oder Gerätezustand. Wir prüfen, welche Garantien angemessen, risikobehaftet oder überzogen sind.

Haftungsgrenzen
Wir verhandeln Caps, De-Minimis-Schwellen, Fristen und Haftungsobergrenzen – essenziell, um wirtschaftliche Risiken zu steuern.

Earn-Out-Regelungen & variable Kaufpreise

Variable Kaufpreise sind in der ärztlichen Praxisübernahme zunehmend üblich. Sie knüpfen den Kaufpreis an:

  • Umsatzentwicklung,
  • Patientenzahlen,
  • Leistungszertifikate,
  • KV-Genehmigungen,
  • bestimmte Mindestbetriebszeiten.

Earn-Out-Klauseln bergen erhebliches Streitpotenzial. Wir gestalten sie so, dass Berechnung, Kontrolle und Beweisbarkeit eindeutig geregelt sind.

Überleitungsvereinbarung: Übergang ohne Risiken

Die Überleitungsvereinbarung regelt die tatsächliche Übergabe der Praxis. Sie ist für die praktische Durchführung mindestens so wichtig wie der Kaufvertrag selbst.

Zu regeln sind insbesondere:

  • Übergabe von Patientenakten und Daten,
  • Übergang von Geräten, Software und Lizenzen,
  • Abrechnungszeiträume, KV-Themen, Arztstempel, Signaturkarten,
  • Geräte-Wartungsverträge und Leasingverträge,
  • offene Labor-, Material- oder Lieferantenrechnungen,
  • Regelungen zur Mitarbeit des Verkäufers während der Übergangsphase.

Viele Konflikte bei Praxisübernahmen entstehen, weil die Überleitungsvereinbarung zu knapp oder fehlerhaft formuliert ist. Wir stellen sicher, dass Übergang, Haftung und Fristen präzise geregelt sind.

Risiken aus Steuern, Abrechnung & Due Diligence

Die größten späteren Konflikte entstehen oft aus Themen, die beim Abschluss nicht erkannt wurden:

  • fehlende Abrechnungsfähigkeit einzelner Leistungen,
  • wirtschaftliche Risiken aus alten Honorar- bzw. Regressverfahren,
  • nicht offengelegte Steuerverpflichtungen,
  • unklare Leasing- oder Geräteverträge,
  • mangelhafte oder fehlende Buchhaltungsunterlagen.

Wir prüfen im Rahmen einer gezielten rechtlichen Due Diligence, ob solche Risiken bestehen, und sichern Sie durch Freistellungen, Garantien oder Kaufpreisrückbehalte ab.

Vertragsdynamik: Mietvertrag, KV-Zulassung & Personal

Ein Praxiskaufvertrag ist nie isoliert zu betrachten. Die Vertragsdynamik mit anderen Bereichen ist entscheidend:

  • Mietvertrag: Zustimmung Vermieter, neue Mietkonditionen, Nachhaftung.
  • KV-Zulassung: Verzahnung mit Nachbesetzungsverfahren und Wunschnachfolger.
  • Personal: Übergang nach § 613a, Änderungsverträge, Altlasten.
  • Geräte: Eigentum, Leasing, Wartung.
  • Bank & Finanzierung: Kaufpreisfälligkeit, Sicherheiten, Covenants.

Wir koordinieren alle beteiligten Verträge und Prozesse, damit es nicht zu zeitlichen oder inhaltlichen Konflikten kommt.

Unsere Leistungen im Praxiskaufvertrag

  • Prüfung vorhandener Vertragsentwürfe
  • Erstellung oder Überarbeitung des Praxiskaufvertrags
  • Gestaltung der Überleitungsvereinbarung
  • Verhandlung mit Verkäufer, Steuerberater und Bank
  • Prüfung von Freistellungen, Garantien und Haftungsregelungen
  • Prüfung der Kaufpreisstruktur und Bewertungsgrundlagen
  • Klärung der Schnittstellen zu Mietvertrag, Personal und KV
  • Begleitung bis zur vollständigen Übergabe (Closing)
  • Erstellung eines Abschlussprotokolls

FAQ zum Praxiskaufvertrag

Welche Unterlagen benötige ich für einen Praxiskaufvertrag?
Wesentliche Unterlagen sind BWA, Praxisauswertung, Mietvertrag, Personallisten, KV-Bescheide, Geräteverträge und Entwürfe zu LOI/Überleitung.

Wie sichere ich mich gegen Altlasten ab?
Durch präzise Freistellungen, Haftungsgrenzen und vertragliche Rückbehalte. Wir prüfen, welche Risiken tatsächlich bestehen.

Wie wird der Kaufpreis einer Praxis festgelegt?
Er basiert auf materiellen und immateriellen Werten, Patientengut und nachhaltigen Erträgen. Die Methode muss im Vertrag klar dokumentiert werden.

Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?
Meist erst nach Eintritt zentraler Bedingungen (Zulassung, Mietvertragszustimmung, Übergabe). Wir gestalten diese Bedingungen rechtssicher.

Jetzt beraten lassen

Ein Praxiskaufvertrag erfordert eine klare Struktur und ein hohes Maß an rechtlicher Präzision. Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch – wir prüfen Ihre Ausgangslage und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

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