Praxisgründung für Zahnärzte

Rechtssicher gründen. Wirtschaftlich planen. Zukunftsfähig aufstellen.

Die Gründung einer Zahnarztpraxis ist weit mehr als ein medizinischer Schritt in die Selbstständigkeit. Sie ist eine unternehmerische Entscheidung mit langfristigen rechtlichen, wirtschaftlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen. Fehler in der Gründungsphase wirken sich häufig über viele Jahre aus – sei es durch ungeeignete Gesellschaftsformen, fehlerhafte Verträge oder berufsrechtliche Risiken.

Eine spezialisierte rechtliche Begleitung stellt sicher, dass Ihre Zahnarztpraxis von Beginn an stabil, flexibel und rechtssicher strukturiert ist.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Besonderheiten der Praxisgründung für Zahnärzte

Die Praxisgründung im zahnärztlichen Bereich weist zahlreiche Besonderheiten auf, die sich deutlich von der ärztlichen Praxisgründung unterscheiden. Neben den allgemeinen gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen spielen insbesondere die Vorgaben der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eine zentrale Rolle.

Hinzu kommt der regelmäßig hohe Investitionsbedarf, etwa für Behandlungseinheiten, Röntgentechnik oder digitale Praxisinfrastruktur. Die rechtliche Gestaltung muss diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und zugleich eine langfristige Tragfähigkeit sicherstellen.

Gesellschaftsform und Praxisstruktur

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Praxisgründung. Sie beeinflusst Haftung, Besteuerung, Entscheidungsbefugnisse und spätere Erweiterungsmöglichkeiten der Praxis.

Gerade bei zahnärztlichen Gemeinschaftsgründungen – etwa in Form von Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxisgemeinschaften – führen unklare oder unausgewogene Gesellschaftsverträge häufig zu Konflikten. Eine saubere rechtliche Struktur vermeidet Streitigkeiten und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Verträge bei der Gründung einer Zahnarztpraxis

Eine Zahnarztpraxis steht rechtlich auf mehreren vertraglichen Säulen. Neben dem Gesellschaftsvertrag sind insbesondere Miet- oder Kaufverträge für die Praxisräume, Kooperations- und Anstellungsverträge sowie Finanzierungsvereinbarungen sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Fehler in dieser Phase lassen sich später oft nur schwer korrigieren. Eine professionelle Vertragsgestaltung sorgt dafür, dass wirtschaftliche Interessen, Haftungsfragen und berufsrechtliche Vorgaben in Einklang stehen.

Zulassung und berufsrechtliche Anforderungen

Die vertragszahnärztliche Tätigkeit setzt regelmäßig eine Zulassung oder Genehmigung durch die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung voraus. Die entsprechenden Verfahren sind formell anspruchsvoll und zeitlich kritisch.

Eine rechtliche Begleitung stellt sicher, dass Anträge korrekt vorbereitet werden, Fristen eingehalten werden und die Praxisgründung nicht durch vermeidbare Verzögerungen gefährdet wird.

Gründungspakete für Zahnärzte

Viele Zahnärzte wünschen sich eine strukturierte Gesamtbegleitung statt punktueller Einzelberatung. Aus diesem Grund bieten wir klar definierte Gründungspakete, die den typischen Beratungsbedarf bei der zahnärztlichen Praxisgründung abdecken.

Diese reichen von der rechtlichen Grundstruktur bis zur umfassenden Begleitung aller Gründungsschritte.

👉 Weitere Informationen finden Sie hier:
Praxisgründung – Umfang der Gründungspakete

Für wen eignet sich unsere Beratung zur Praxisgründung?

Unsere Beratung richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Praxis von Anfang an professionell und rechtssicher aufstellen möchten. Besonders profitieren Gründer, die Wert auf klare Vertragsstrukturen, wirtschaftliche Planungssicherheit und langfristige Flexibilität legen.

Typische Konstellationen sind Einzelgründungen, gemeinschaftliche Praxisgründungen, der Einstieg in bestehende Zahnarztpraxen sowie der Aufbau größerer Praxisstrukturen.

Einordnung in das Arztpraxisrecht

Die Praxisgründung ist häufig nur der erste Schritt im Lebenszyklus einer Zahnarztpraxis. Spätere Anpassungen, etwa durch die Aufnahme weiterer Zahnärzte, Umstrukturierungen oder eine geplante Praxisabgabe, erfordern ebenfalls eine saubere rechtliche Begleitung.

Einen Überblick über unsere weiteren Leistungen finden Sie auf der zentralen Leistungsseite im Arztpraxisrecht.

Zur Leistungsübersicht im Arztpraxisrecht

Ihr nächster Schritt

Eine erfolgreiche Praxisgründung beginnt mit einer fundierten rechtlichen Analyse Ihrer individuellen Ausgangssituation. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Struktur für Ihr Vorhaben geeignet ist und welcher Beratungsumfang sinnvoll ist.

So schaffen Sie von Beginn an stabile rechtliche Grundlagen für Ihre Zahnarztpraxis – und vermeiden Risiken, die den langfristigen Erfolg gefährden können.

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