Arzthaftungsrecht in der Region Stuttgart – Schutz & Verteidigung für Ärztinnen und Ärzte

Vor Ort in Stuttgart, Tübingen und Reutlingen: schnelle Ersteinschätzung, klare Verteidigungsstrategie, Vertretung vor LG/OLG.

Ich übernehme Ihren Arzthaftungsfall sofort – zuverlässig, strukturiert und mit voller Entlastung für Sie. Innerhalb von 24–48 Stunden ordne ich die Situation, sichere Beweise und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie – von der ersten Patientenbeschwerde bis zur Vertretung vor Gericht. Dabei prüfe ich Ihre Dokumentation und Aufklärung Schritt für Schritt, formuliere die passenden Antworten für MD, Schlichtungsstelle oder Haftpflicht und halte Ihnen den Rücken frei. Sie erhalten einen transparenten Maßnahmenplan, verständlich erklärt und mit klaren Fristen – damit Sie wissen: Ihr Fall ist in guten Händen.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Arzthaftung betrifft nicht nur Prozesse – sie berührt Ruf, Praxisbetrieb und persönliche Integrität. In der Region Stuttgart (Stuttgart, Tübingen, Reutlingen) unterstützen wir Ärztinnen, Ärzte und MVZ, Vorwürfe wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern schnell zu ordnen, rechtlich sauber einzuordnen und strategisch zu entschärfen. Unser Ansatz verbindet forensische Aktenanalyse (Dokumentation, Aufklärung, Kausalität) mit taktischer Kommunikation gegenüber Patientenseite, Haftpflichtversicherern und Gutachtern – einschließlich MD Baden-Württemberg sowie Gutachterkommission/Schlichtungsstelle der Landesärztekammer BW. So sichern wir Ihre Handlungsfähigkeit, reduzieren Kostenrisiken und schaffen prozessfeste Argumentationslinien – von der ersten Stellungnahme bis zur gerichtlichen Vertretung vor LG Stuttgart, LG Tübingen und OLG Stuttgart. Auf Wunsch prüfen wir präventiv Ihre Dokumentations- und Aufklärungsprozesse und etablieren ein praxistaugliches Risk-Management, das Angriffsflächen minimiert. Termine vor Ort in Stuttgart, Tübingen und Reutlingen oder online.

Arzthaftung – das Wichtigste auf einen Blick

Schnelle Erstbewertung (48 h): klare Risiko- und Erfolgseinschätzung
Prozesserfahrene Verteidigung: Behandlungs-/Aufklärungsfehler, Kausalität
Forensische Aktenanalyse: Dokumentation prüfen, Gutachterstrategie festlegen
Taktische Kommunikation: Patientenseite, Versicherer, MD/Schlichtungsstelle
Transparente Festpreise: klare Roadmap bis zur Entscheidung

Arzthaftungsschutz für Ärzte Leistungen, Ablauf, Preise

Ziel: Vorwürfe wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern schnell ordnen, Risiken minimieren, Praxis und Reputation schützen – in der Region Stuttgart (Stuttgart, Tübingen, Reutlingen). Wir verbinden forensische Aktenanalyse mit taktischer Kommunikation gegenüber Patientenseite, Haftpflichtversicherung, MD Baden-Württemberg/Schlichtungsstelle der LÄK BW und Gericht – für eine prozessfeste Verteidigung vor LG Stuttgart, LG Tübingen und OLG Stuttgart. Termine vor Ort in Stuttgart, Tübingen und Reutlingen oder online.

Unsere Leistungen in Stuttgart, Tübingen & Reutlingen (Auszug):

  • Erstbewertung (48 h): Risikoampel, Anspruchs- und Kausalitätscheck, klare Handlungsempfehlung.
  • Dokumentations- & Aufklärungsprüfung: Lückenanalyse, Gegenbeweisstrategie, Gutachter-Fragenkatalog.
  • Stellungnahmen & Verhandlungen: strukturierte Erwiderungen, Vergleichstaktik, Kommunikationsleitlinien für das Praxisteam.
  • Schlichtung/MD & Prozessvorbereitung: Beweiskonzept, Zeugen-/Ablauflisten, Argumentationslinien für Gericht.
  • Prävention: Dokumentations-Audit, Aufklärungsprozesse, Risk-Management für Praxis/MVZ.

Ablauf – in drei Schritten:

  1. Kostenfreies Kennenlernen (10–15 Min.): Ziel, Sachstand, Deckung der Haftpflicht klären.
  2. 48-h-Erstcheck: Akten sichten, Schlüsselfragen (Haftung, Kausalität, Mitverschulden) beantworten, Roadmap festlegen.
  3. Verteidigen & Verhandeln: Stellungnahmen, Schlichtung/MD, Vergleichsführung oder prozessfeste Vorbereitung.

Preise – transparent & planbar:

  • Phasen-Pauschalen: fester Preis je Phase (Erstcheck, Stellungnahme/Verhandlung, Schlichtung/MD, Prozessvorbereitung) mit Kostendeckel.
  • Streitwert × Faktor (1,0–2,0): fairer Aufwandsausgleich bei mittleren/großen Streitwerten


Hinweis: Honorarvereinbarung nach
§ 3a RVG in Textform; gegenüber der Gegenseite sind regelmäßig nur RVG-Gebühren erstattungsfähig – wir machen das vorab transparent.

Ihr Vorteil: schnelle Orientierung, klare Strategie, kontrollierte Kosten – vom ersten Patientenschreiben bis zur gerichtlichen Verteidigung.

Ersteinschätzung anfordern

Hinweis: Die genannten Antwort- und Bearbeitungszeiten gelten nicht während der auf dieser Website vorab bekanntgegebenen Urlaubszeiten der Kanzlei. Nachrichten, die in diesen Zeiträumen eingehen, werden am ersten folgenden Werktag nach unserer Rückkehr priorisiert bearbeitet; SLA-Fristen sind für die Dauer des Urlaubs pausiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Häufige Fragen

  • Für wen ist das Angebot gedacht?

    Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, MVZ, Belegärzte und Klinikabteilungen, die Vorwürfen wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern ausgesetzt sind oder präventiv ihre Dokumentation/Risk-Management prüfen lassen möchten.

  • Wie läuft der Einstieg ab?

    Kurzgespräch (10–15 Min.) zur Einordnung und Versicherungsdeckung.


    48-h-Erstcheck: Aktenprüfung, Risikoampel (Haftung/Kausalität/Mitverschulden), Roadmap.


    Entscheidung: Verteidigen & Verhandeln (außergerichtlich/Schlichtung) oder Prozessvorbereitung.

  • Welche Unterlagen sollen wir bereitstellen?

    Patientenschreiben/Anwaltsschreiben, Behandlungsdokumentation, Aufklärungsbögen, interne Mails/Notizen zum Fall, Gutachten/MD-Unterlagen, Police/Schriftverkehr mit Haftpflichtversicherung sowie Termin-/Fristenhinweise.

  • Wie schnell erhalte ich eine Einschätzung?

    Binnen 48 Stunden nach Akteneingang erhalten Sie eine klare Erstbewertung mit Handlungsempfehlungen.

  • Wie rechnen Sie ab?

    Wir bieten zwei transparente Modelle:


    Streitwert × Faktor (1,0–2,0) – fair am Risiko/Aufwand


    Phasenpauschalen – fester Preis pro Schritt (Erstcheck, Stellungnahme/Verhandlung, Schlichtung/MD, Prozessvorbereitung).

    Honorarvereinbarung in Textform nach § 3a RVG. Gegenüber der Gegenseite sind regelmäßig RVG-Gebühren erstattungsfähig.

  • Arbeiten Sie mit meiner Haftpflichtversicherung zusammen?

    Ja. Wir koordinieren Deckungszusagen, stimmen Taktik/Kommunikation ab und verrechnen erstattungsfähige Positionen transparent.

  • Unterstützen Sie Verfahren vor Schlichtungsstellen/MD?

    Ja. Wir entwickeln Gutachter- und Fragenstrategien, erstellen Erwiderungen und vertreten Sie kommunikativ gegenüber Patientenseite, Versicherer, MD/Schlichtungsstelle.

  • Kommen Sie auch in die Praxis/Klinik im Großraum Stuttgart?

    Auf Wunsch vor Ort (Begehung, Team-Briefing, Zeugen-/Ablauflisten) – alternativ online. Für MVZ und Krankenhäuser bieten wir abgestimmte Prozesse.

  • Übernehmen Sie auch die Prozessvertretung?

    Ja. Wir bereiten prozessfest vor (Beweiskonzept, Zeugen-/Ablaufplan) und vertreten Sie vor Gericht – oder arbeiten nahtlos mit Ihrer Prozessvertretung zusammen.

  • Wie schützen Sie Ruf und Praxisbetrieb

    Mit taktischer Kommunikation, auf Wunsch Presseline (Formulierungen für Anfragen), Team-Briefings und deeskalierender Vergleichstaktik.

  • Wie gehen Sie mit Fristen und Eilfällen um?

    Wir richten Sofort-Alerts ein, sichern Fristen (Zwischenmitteilung/Fristverlängerung) und liefern priorisiert den 48-h-Erstcheck.

  • Was ist, wenn bereits ein Versicherer-Anwalt eingebunden ist?

    Wir können ergänzend als Spezialverteidigung (Strategie/Gutachtermanagement) agieren oder vollständig übernehmen – abgestimmt mit Ihrer Versicherung.

  • Können Sie präventiv helfen, Angriffsflächen zu reduzieren?

    Ja, durch Dokumentations- und Aufklärungs-Audit, Prozess-Checks (Einwilligung, Delegation, Aufklärung), Mustertexte und Risk-Management.

  • Kann ich das Mandat jederzeit beenden?

    Ja. Mandatsbeendigung ist jederzeit möglich; abgerechnet wird bis zum Beendigungszeitpunkt (vertraglich vereinbartes Modell).

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