KV-Nachbesetzungsverfahren bei Praxisübernahmen
Warum das KV-Nachbesetzungsverfahren so entscheidend ist
Bei der Übernahme eines vertragsärztlichen Sitzes entscheidet das Nachbesetzungsverfahren über Erfolg oder Misserfolg der Transaktion. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur rechtskonformen Auswahl eines Wunschnachfolgers und sichern den Praxiswert durch eine strukturierte, rechtlich belastbare Vorgehensweise. Das Nachbesetzungsverfahren ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Übernahme eines zugelassenen Arztsitzes. Fehler in der Vorbereitung, unklare Bewerberauswahl oder unstrukturierte Kommunikation mit der KV können dazu führen, dass der gewünschte Nachfolger nicht zugelassen wird oder der Sitz dem freien Wettbewerb geöffnet wird. Wir sorgen für einen rechtssicheren Ablauf und minimieren die Risiken, die den Praxiswert gefährden.

Rechtsanwalt Florian Häberle
Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen
Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens
1. Antrag der abgebenden Praxis
Zu Beginn stellt der abgebende Arzt oder das MVZ beim Zulassungsausschuss den Antrag, den Vertragsarztsitz nachzubesetzen. Schon hier entscheidet die strategische Begründung über die spätere Auswahlfreiheit.
2. Ausschreibung durch den Zulassungsausschuss
Die KV veröffentlicht die Ausschreibung und eröffnet ein Bewerbungsfenster. Eine unsaubere Ausschreibung kann zu unerwünschten Bewerbern oder Formfehlern führen.
3. Eingang und formelle Prüfung der Bewerbungen
Der Ausschuss prüft, ob alle Unterlagen vollständig und KV-konform sind. Wir stellen sicher, dass formelle Fehler vermieden werden.
4. Auswahlgespräch und Entscheidung
Der Ausschuss bewertet die Bewerber nach gesetzlichen Kriterien: Berufserfahrung, Versorgungslage, Einbindung in die Praxis, Weiterbildungsermächtigungen. Eine unzureichende Vorbereitung führt hier oft zu Ablehnungen.
5. Widerspruch oder Klage (falls erforderlich)
Im Ablehnungsfall vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht und greifen fehlerhafte Entscheidungen an.
Auswahl des Wunschkandidaten
Abgestimmte Bewerberstrategie
Wir strukturieren die Bewerbung des Wunschkandidaten so, dass sie exakt die Auswahlkriterien des Ausschusses trifft.
Nachweis relevanter Eignung
Wir bereiten eine rechtssichere und nachvollziehbare Argumentation vor, warum Ihr Wunschkandidat fachlich und persönlich am besten geeignet ist.
Vermeidung typischer formeller Fehler
Ein Großteil aller Ablehnungen ist rein formeller Natur. Wir sorgen dafür, dass keine Unterlagen fehlen und alle Anforderungen erfüllt sind.
Typische Ablehnungsgründe – und wie wir sie vermeiden
Unzureichende fachliche Eignung
→ Lösung: gezielte Darstellung relevanter Qualifikationen und Praxiserfahrung.
Fehlende Integration in die Praxis
→ Lösung: klare Darstellung der Versorgungs- und Übergabestruktur.
Formelle Fehler
→ Lösung: Vollständigkeitsprüfung, KV-konforme Unterlagen, richtige Nachweise.
Zweifel an der tatsächlichen Übernahmeabsicht
→ Lösung: strukturierte Darlegung der geplanten Übernahme und Betriebsfortführung.
Konflikte zwischen Bewerbern
→ Lösung: stichhaltige Auswahlbegründung und Begleitung im Ausschuss.
Unsere Leistungen im KV-Nachbesetzungsverfahren
- Prüfung der individuellen Ausgangslage
- Gestaltung und Einreichung des Nachbesetzungsantrags
- Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen des Wunschkandidaten
- Bewertung und Abwehr von Konkurrenzbewerbungen
- Erstellung einer rechtssicheren Auswahlbegründung
- Kommunikation mit KV und Zulassungsausschuss
- Begleitung zu Ausschusssitzungen
- Widerspruchs- und Klageverfahren
- Abstimmung mit Praxiskaufvertrag, Mietvertrag und Personalübergang
FAQ zum KV-Nachbesetzungsverfahren
Wie lange dauert ein Nachbesetzungsverfahren?
Meist 3–6 Monate, abhängig vom Ausschreibungsfenster und der Sitzungstaktung der Zulassungsgremien.
Kann ich meinen Wunschkandidaten tatsächlich durchsetzen?
Ja, sofern Bewerbung und Begründung sorgfältig vorbereitet sind und die objektiven Kriterien erfüllt werden.
Was passiert, wenn der Ausschuss einen anderen Bewerber auswählt?
Wir prüfen die Entscheidung und legen bei fehlerhaften Begründungen Widerspruch ein oder gehen vor das Sozialgericht.
Welche Auswahlkriterien sind entscheidend?
Berufserfahrung, Versorgungslage, Eignung für die Praxisstruktur und KV-spezifische Kriterien. Wir erläutern diese im Erstgespräch.
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