Glossar „Arztpraxisrecht von A–Z“

Wichtige Begriffe für Praxisgründung, Praxisübernahme und laufende Praxisführung im Überblick

Dieses Glossar bündelt alle wichtigen Begriffe rund um Praxisgründung, Praxisübernahme, Praxisabgabe, MVZ-Strukturen, Vertragsarztrecht, Berufsrecht und den rechtssicheren Betrieb einer Arztpraxis.
Alle Definitionen sind kurz, normbasiert und klar strukturiert – ideal für die schnelle Orientierung von Ärztinnen, Ärzten, MVZ und Praxismanagerinnen.

A

Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Zusammenschluss mehrerer Vertragsärzte zur gemeinschaftlichen Berufsausübung nach § 33 Ärzte-ZV. Die BAG tritt als einheitliche Praxis auf, teilt Kosten und Erlöse und haftet gemeinsam.

Arzthaftung

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ärztinnen und Ärzten für Behandlungsfehler nach §§ 280, 823 BGB sowie §§ 630a ff. BGB. Umfasst Diagnose-, Therapie- und Aufklärungsfehler.

Asset Deal

Praxisübernahme durch Übertragung einzelner Vermögenswerte (Inventar, Patientenstamm, Mietvertrag). Kein Übergang der Gesellschaft, Zulassung wird separat übergeleitet.

B

Bedarfsplanung

Regelung der regionalen Versorgungsdichte nach §§ 101, 103 SGB V und der Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Grundlage für Zulassungsbeschränkungen und Nachbesetzungsverfahren.

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Alternative Bezeichnung für „Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft“. Inhaltlich identisch.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufsrechtlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte. Schützt vor zivilrechtlichen Ansprüchen im Behandlungs- und Praxisbetrieb.

D

Delegation ärztlicher Leistungen

Übertragung bestimmter Tätigkeiten an nichtärztliches Personal nach ständiger BGH-Rechtsprechung. Abgrenzung zur unzulässigen Substitution gem. § 15 MBO-Ä.

Datenschutz in der Arztpraxis

Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Praxisinhaber sind Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und müssen besondere technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen.

Due Diligence (Praxisübernahme)

Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Analyse einer Praxis vor Übernahme. Umfasst insbesondere Mietvertrag, Personal, Abrechnung, Kooperationsverträge und Haftungsrisiken.

E

Einzelpraxis

Praxisform eines einzelnen Vertragsarztes mit eigener Zulassung nach § 95 SGB V und eigenständiger KV-Abrechnung.

Entlastungsassistent / Sicherstellungsassistent

Befristete ärztliche Anstellung zur Versorgungssicherung gem. § 32 Ärzte-ZV, typischerweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Weiterbildung.

G

Gemeinschaftspraxis (BAG)

Synonym zur Berufsausübungsgemeinschaft. Gemeinsame Tätigkeit, gemeinsame Abrechnung und gemeinsame Haftung.

Genehmigungspflichtige Leistungen

KV-pflichtige Leistungen nach § 135 SGB V (z. B. Psychotherapie, Röntgen, Sonographie). Erfordern eine gesonderte Genehmigung des Zulassungsgremiums.

H

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Integrierte Versorgung nach § 73b SGB V mit speziellen Vergütungsmodellen, Qualitätsanforderungen und Selektivverträgen (z. B. AOK Baden-Württemberg).

Honorararzt

Selbstständig tätiger Arzt ohne Anstellung oder Zulassung. Sozialversicherungsrechtlich problematisch wegen möglicher Scheinselbstständigkeit (BSG-Rechtsprechung).

J

Jobsharing

Gemeinsame Zulassung zweier Ärzte in gesperrten Planungsbereichen (§ 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Dient der Leistungsbegrenzung und Nachwuchsgewinnung.

K

Kooperationsverträge (Arzt – Labor/Klinik)

Regeln Leistungen, Überweisungen oder technische Untersuchungen. Müssen die Verbotsnormen der §§ 128, 299a/b StGB beachten (Verbot unzulässiger Vorteilsgewährung).

KV-Zulassung

Rechtsgrundlage der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 SGB V. Wird vom Zulassungsausschuss erteilt und regelt den Zugang zur ambulanten Versorgung.

Kündigung des Praxismietvertrags

Regelmäßig gewerbliches Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit oft verlängerten Kündigungsfristen, Konkurrenzschutzklauseln und investitionsbezogenen Regelungen.

M

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Einrichtung nach § 95 Abs. 1a SGB V mit angestellten oder beteiligten Ärzten. Träger können Ärztinnen/Ärzte, BAGs, Krankenhäuser oder juristische Personen sein.

Mietvertrag Arztpraxis

Gewerbemietvertrag mit besonderen Anforderungen an Barrierefreiheit, Nutzung, Datenschutz, Technik und medizinische Infrastruktur.

N

Nachbesetzungsverfahren

Zulassungsrechtliches Verfahren nach § 103 SGB V zur Übertragung von Praxissitzen in gesperrten Bereichen. Erfordert Ausschreibung, ggf. Auswahlentscheidung.

P

Patientenakte

Dokumentationspflicht nach § 630f BGB mit mindestens zehnjähriger Aufbewahrung. Besondere Anforderungen bei elektronischer Akte gem. Art. 9 DSGVO.

Praxisabgabe

Übertragung einer Praxis im Ruhestand, einschließlich Bewertung von Zulassung, Patientenstamm, Inventar und Mietvertrag.

Praxisbewertung

Ermittlung des Praxiswerts nach Ertragswertverfahren und Ärztekammermethoden. Grundlage für Kaufpreisbildung und Finanzierungen.

Praxisführung

Umfasst Personal, Verträge, Datenschutz, Werbung, Abrechnung, Organisation und Compliance. Wesentlicher Bereich der laufenden anwaltlichen Begleitung.

Praxisgründung

Errichtung einer neuen Praxis mit eigener Zulassung nach § 95 SGB V. Umfasst Standortanalyse, Mietvertrag, KV-Verfahren, Finanzierung und Personalstruktur.

Praxisübernahme

Erwerb einer bestehenden Praxis durch Kaufvertrag (Asset Deal) und Überleitung der Zulassung im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V.

S

Sicherstellungsauftrag

Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB V, die vertragsärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen.

Substitution ärztlicher Leistungen

Unzulässige vollständige Übertragung ärztlicher Kernkompetenzen auf nichtärztliches Personal (§ 15 MBO-Ä).

T

Telemedizin

Digitale Behandlung unter Beachtung der Vorgaben des § 7 Abs. 4 MBO-Ä, der Fernbehandlungsregeln sowie besonderer Dokumentations- und IT-Sicherheitsanforderungen.

V

Vertragsarztrecht

Zentraler Teil des SGB V mit Regelungen zur Zulassung, Bedarfsplanung, Genehmigungen und Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen.

Versorgungsauftrag

Begrenzt den Tätigkeitsumfang eines Arztes nach § 95 Abs. 3 SGB V hinsichtlich Fachgebiet, Sitz und Beschäftigungsumfang.

Z

Zulassungsausschuss

Gremium von KV und Krankenkassen nach § 96 SGB V. Entscheidet über Zulassungen, Anstellungen, Entziehungen und Nachbesetzungen.

Weiterführende Leistungen rund um Praxisgründung, Übernahme und Praxisführung

Wenn Sie zu einem der Glossarbegriffe vertiefte Unterstützung benötigen oder eine konkrete Entscheidung ansteht, finden Sie auf unserer Leistungsseite einen vollständigen Überblick über alle Beratungsangebote – von der Praxisgründung und -übernahme über die laufende Praxisführung bis hin zu Arzthaftung und Vertragsarztrecht.

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