Gemeinschaftspraxis gründen – rechtssicher, strukturiert, zukunftsfähig
Rechtliche Begleitung bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis (BAG)
Die Gründung einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft, BAG) eröffnet Ärztinnen und Ärzten erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Gleichzeitig zählt sie zu den rechtlich anspruchsvollsten Formen der Praxisgründung. Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Steuerrecht und Haftungsfragen greifen hier unmittelbar ineinander. Fehler in der Gründungsphase wirken regelmäßig über Jahre fort.
Als spezialisierte Kanzlei im Arzt- und Praxisrecht begleiten wir Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Gemeinschaftspraxis – von der strategischen Strukturentscheidung bis zur rechtssicheren Umsetzung gegenüber KV, Banken und Vertragspartnern.

Rechtsanwalt Florian Häberle
Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen
Was eine Gemeinschaftspraxis rechtlich besonders macht
Im Unterschied zur Einzelpraxis oder Praxisgemeinschaft handelt es sich bei der Gemeinschaftspraxis um eine echte gemeinsame Berufsausübung mit gemeinsamer Abrechnung, gemeinsamer Haftung und gemeinsamer wirtschaftlicher Verantwortung. Bereits kleine Unklarheiten im Gesellschaftsvertrag oder bei der Rollenverteilung können erhebliche haftungs- und steuerrechtliche Folgen haben.
Zentrale rechtliche Besonderheiten sind insbesondere die Ausgestaltung der Gesellschaftsform, die interne Gewinn- und Kostenverteilung, die Absicherung bei Krankheit oder Ausscheiden eines Gesellschafters sowie die Einhaltung der vertragsärztlichen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung.
Rechtliche Leistungen bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis
Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer BAG mit einem klar strukturierten, praxiserprobten Ansatz. Im Mittelpunkt steht stets eine Lösung, die rechtlich belastbar ist und zugleich Ihre wirtschaftlichen Interessen abbildet.
Unsere Beratung umfasst insbesondere die Entwicklung der passenden Gesellschaftsstruktur, die vollständige Gestaltung und Verhandlung des Gemeinschaftspraxisvertrags, die rechtssichere Regelung von Einbringung, Gewinnverteilung und Entscheidungsmechanismen sowie die Absicherung typischer Konflikt- und Trennungsszenarien. Darüber hinaus übernehmen wir die vertragsarztrechtliche Begleitung gegenüber der KV, einschließlich Zulassungs- und Genehmigungsfragen, und prüfen Miet-, Finanzierungs- und Kooperationsverträge im Gesamtkontext Ihrer Praxisgründung.
Typische Risiken – und wie wir sie vermeiden
In der Praxis scheitern Gemeinschaftspraxen selten an medizinischen Fragen, sondern an unklaren rechtlichen Grundlagen. Häufige Problemfelder sind unausgewogene Gewinnverteilungsmodelle, unzureichende Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters, fehlende Wettbewerbs- und Abfindungsklauseln oder unklare Zuständigkeiten bei Investitionsentscheidungen.
Unsere Beratung setzt genau hier an. Ziel ist es, Konflikte nicht erst zu lösen, sondern bereits bei der Gründung rechtlich auszuschließen. Dabei denken wir bewusst über Standardverträge hinaus und entwickeln individuelle Lösungen, die zur tatsächlichen Zusammenarbeit der Gesellschafter passen.
Für wen dieses Angebot gedacht ist
Diese Seite richtet sich gezielt an Ärztinnen und Ärzte, die konkret eine Gemeinschaftspraxis gründen oder in eine bestehende BAG eintreten möchten. Für allgemeine Informationen zur Praxisgründung, zu Einzelpraxen oder zu anderen Kooperationsformen halten wir separate, thematisch abgegrenzte Inhalte bereit.
Einordnung in den Gesamtprozess der Praxisgründung
Die Gründung einer Gemeinschaftspraxis ist regelmäßig Teil eines umfassenderen Gründungsvorhabens. Neben der BAG-spezifischen Beratung spielen häufig auch Fragen der Standortwahl, Finanzierung, Praxisräume, Personalstruktur und langfristigen Wachstumsstrategie eine Rolle.
Einen vollständigen Überblick über alle rechtlichen Schritte der Praxisgründung finden Sie auf unserer zentralen Übersichtsseite:
→ Zur Übersichtsseite Praxisgründung.
Dort erhalten Sie eine strukturierte Gesamtdarstellung aller Gründungsformen und können gezielt in die für Sie relevanten Themenbereiche einsteigen.
Warum arztpraxisrecht.de
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Medizin- und Arztpraxisrecht fokussiert. Wir beraten nicht „nebenbei“, sondern kennen die tatsächlichen Abläufe, die Erwartungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die wirtschaftlichen Interessen von Praxisgründern aus einer Vielzahl von Mandaten.
Bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis erhalten Sie bei uns keine pauschalen Muster, sondern eine rechtliche Struktur, die langfristig trägt.
Jetzt Erstgespräch zur Gemeinschaftspraxis vereinbaren
Wenn Sie eine Gemeinschaftspraxis gründen oder einen Einstieg in eine bestehende BAG planen, unterstützen wir Sie gerne frühzeitig und strategisch. Je früher die rechtlichen Weichen gestellt werden, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
