Praxisfinanzierung beim Praxiskauf

Praxisfinanzierung rechtssicher strukturieren und erfolgreich abschließen

Die Finanzierung einer Arztpraxis ist einer der entscheidenden Schritte jeder Übernahme. Banken, Förderstellen und Steuerberater stellen hohe Anforderungen an Kaufvertrag, Mietvertrag, Businessplanung und Nachweise. Fehler in der Struktur oder unklare Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen, Ablehnungen oder schlechteren Konditionen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Finanzierungsprozess – rechtlich fundiert, bankenorientiert und abgestimmt auf den Praxiskauf.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Warum die Praxisfinanzierung frühzeitig geplant werden muss

Eine Praxisübernahme besteht aus einer engen Verzahnung von Finanzierung, Kaufvertrag, KV-Zulassung, Mietvertrag und Personal.
Bereits kleine Unstimmigkeiten können dazu führen, dass:

  • die Bank den Kreditantrag zurückstellt oder ablehnt,
  • der Kaufpreis nicht rechtzeitig fällig gestellt werden kann,
  • die KV-Zulassung nicht rechtzeitig greift,
  • der Vermieter die Zustimmung verzögert,
  • die Übergabe scheitert, weil Stichtage nicht passen.

Wir strukturieren die Finanzierung so, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Bank eine klare, belastbare Entscheidungsgrundlage erhält.

Finanzierungsmodelle bei Praxisübernahmen

Klassische Bankfinanzierung
Die häufigste Variante. Wichtig sind klare Vertragsstrukturen, nachvollziehbare Zahlen und ein rechtssicherer Fälligkeitsmechanismus im Kaufvertrag.

Förderkredite (KfW / Landesförderbanken)
Oft kombinierbar mit klassischen Krediten. Wir prüfen, ob die Praxisübernahme die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Mischfinanzierungen
Kombination aus Eigenkapital, Betriebsmittelrahmen, Geräteleasing und langfristigem Investitionskredit.

Praxisfinanzierung im MVZ- oder BAG-Kontext
Besondere Anforderungen an Gesellschafterstrukturen, Gewinnverteilung, Tilgungsfähigkeit und Nachschusspflichten.

Wir sorgen dafür, dass die Finanzierung zu den tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten der Praxis passt.

Welche Unterlagen Banken für die Finanzierung verlangen

Die Erfahrung zeigt: Die Finanzierungsentscheidung steht und fällt mit der Qualität und Schlüssigkeit der Unterlagen. Typisch gefordert werden:

  • Praxisauswertungen / BWA der letzten Jahre
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen
  • Patientenstatistiken, Fallzahlen, KV-Abrechnungen
  • Entwurf des Praxiskaufvertrags
  • Entwurf der Überleitungsvereinbarung
  • Praxismietvertrag bzw. Vermieterzusage
  • Personalübersicht (MFA / Ärzte)
  • Businessplan (rechtliche „Machbarkeit“)
  • Nachweise über Genehmigungen, Geräteverträge, Zulassungen

Wir prüfen, ob diese Unterlagen vollständig, konsistent und rechtlich belastbar sind – und wo Lücken bestehen, die Banken kritisch sehen würden.

Abstimmung zwischen Bank, Kaufvertrag und KV-Zulassung

Die Finanzierung ist nur tragfähig, wenn alle anderen Prozesse sauber mit ihr verzahnt sind:

Kaufvertrag
Kaufpreisfälligkeit, Bedingungen („Closing Conditions“), Freistellungen und Gewährleistungsregelungen müssen zur Finanzierung passen.

KV-Zulassung
Ein Sitzkauf scheitert ohne erfolgreiche Nachbesetzung. Banken verlangen daher klare Erfolgswahrscheinlichkeiten und Fristen.

Praxismietvertrag
Vermieterzustimmung, Mietdauer und Investitionspflichten beeinflussen die Bonität und Kreditentscheidung.

Personal
Personalkosten, § 613a BGB, Urlaubsstände und Sonderzahlungen müssen in die Liquiditätsplanung einfließen.

Wir sorgen dafür, dass alle Vertragswerke und rechtlichen Schritte auf die Finanzierungsstruktur abgestimmt sind.

Covenants & Sicherheiten: Worauf Sie achten müssen

Viele Finanzierungen enthalten Verpflichtungen, die im ärztlichen Alltag Risiken bergen können:

  • Mindestumsätze
  • Betriebspflichten
  • Vorgaben zu Investitionen
  • Nachweispflichten gegenüber der Bank
  • Verbot bestimmter Vertragsänderungen
  • Absicherung über Forderungsabtretungen, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder Grundschulden

Wir prüfen, ob die Sicherheiten angemessen sind und die Praxis nicht übermäßig belasten.

Typische Risiken bei der Praxisfinanzierung

Unvollständige Zahlenbasis
Fehlende BWA, alte Abrechnungen oder nicht dokumentierte Umsätze machen Banken misstrauisch.

Unklare Kaufpreisstruktur
Uneinheitliche Angaben zu Goodwill, Geräten und Patientenstamm erschweren die Kreditbewertung.

Fehlende Vermieterzustimmung
Ohne Zustimmung keine Kreditfreigabe.

Fehler beim KV-Nachbesetzungsverfahren
Unsichere Zulassung = unsichere Kreditentscheidung.

Unrealistische Businesspläne
Fehlende rechtliche oder wirtschaftliche Substanz führt zu Ablehnungen.

Wir identifizieren diese Risiken frühzeitig und eliminieren Stolperstellen, bevor sie den Prozess blockieren.

Unsere Leistungen in der Praxisfinanzierung

  • rechtliche Prüfung der Finanzierungsfähigkeit
  • Strukturierung des Kaufvertrages für bankkonforme Fälligkeitsregelungen
  • Prüfung aller Unterlagen für die Bank
  • Erstellung argumentativ starker rechtlicher Begründungen
  • Abstimmung mit Bank, Steuerberatung, KV und Vermieter
  • Prüfung und Verhandlung von Sicherheiten und Covenants
  • Begleitung von Finanzierungsgesprächen
  • Risikobewertung für Liquidität, Personal und Standort
  • rechtliche Strukturierung des Übergabe- und Closing-Prozesses

FAQ zur Praxisfinanzierung

Wie lange dauert eine Praxisfinanzierung?
In der Regel 4–10 Wochen, abhängig von Bank, Unterlagen und Zulassungsprozessen.

Wie viel Eigenkapital wird benötigt?
Je nach Fachrichtung und Bankpraxis unterschiedlich. Viele Finanzierungen sind auch mit geringem Eigenkapital möglich, wenn die Praxiskennzahlen überzeugen.

Kann ich eine Finanzierung auch ohne gesicherte KV-Zulassung beantragen?
Ja – aber die Auszahlung wird regelmäßig erst nach erfolgreichem Nachbesetzungsverfahren erfolgen. Wir strukturieren die Bedingungen entsprechend.

Was prüft die Bank besonders kritisch?
Nachhaltige Umsätze, Patientengut, Kaufpreisstruktur, Vermieterzusage und persönliche Bonität.

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Die Praxisfinanzierung entscheidet über den Erfolg Ihrer Übernahme. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von den ersten Unterlagen bis zur Auszahlung. Senden Sie uns Ihre Entwürfe oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung und klare Handlungsempfehlungen.

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