Anstellung in der Praxis mit späterem Einstieg rechtssicher gestalten

Juristische Begleitung beim Einstieg in eine Praxis über das Anstellungsmodell

Die Anstellung in einer Arztpraxis mit späterem Einstieg als Mitinhaber ist ein zunehmend beliebtes Modell. Sie ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, eine Praxis zunächst kennenzulernen, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren und den Schritt in die Selbstständigkeit planbar vorzubereiten. Gleichzeitig handelt es sich um eine rechtlich anspruchsvolle Gestaltung, bei der Arbeitsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht und Berufsrecht eng miteinander verzahnt sind.

Eine rechtssichere Ausgestaltung bereits zu Beginn ist entscheidend. Fehler im Anstellungsvertrag oder unklare Regelungen zum späteren Einstieg führen häufig zu Konflikten, gescheiterten Übernahmen oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung von Arztpraxen

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Warum das Modell „Anstellung mit späterem Einstieg“ rechtlich sensibel ist

Das Modell lebt davon, dass zwei Phasen sauber voneinander getrennt und zugleich sinnvoll miteinander verknüpft werden. In der ersten Phase steht das Arbeitsverhältnis im Vordergrund, in der zweiten der Übergang in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Ohne klare vertragliche Leitplanken bleibt der spätere Einstieg rechtlich unverbindlich oder wirtschaftlich unattraktiv.

Besonders kritisch sind dabei die Abgrenzung zwischen echter Anstellung und verdeckter Mitunternehmerschaft, die Vereinbarkeit arbeitsvertraglicher Regelungen mit berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben sowie die rechtssichere Ausgestaltung von Options-, Eintritts- oder Kaufrechten.

Unsere rechtliche Beratung beim Einstieg über das Anstellungsmodell

Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte sowie Praxisinhaber bei der vollständigen rechtlichen Strukturierung dieses Einstiegsmodells. Ziel ist es, Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen, ohne unzulässige Vorbindungen oder rechtliche Risiken einzugehen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung des Anstellungsvertrags mit Blick auf spätere Beteiligungsperspektiven, die Entwicklung rechtssicherer Einstiegsoptionen einschließlich Kauf-, Eintritts- oder Beteiligungsmodelle sowie die vertragsarztrechtliche Absicherung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Darüber hinaus prüfen wir Wettbewerbsregelungen, Vergütungsmodelle, Arbeitszeitstrukturen und Investitionsbeteiligungen im Gesamtkontext der geplanten Entwicklung.

Typische Fehler – und wie sie vermieden werden

In der Praxis scheitert der spätere Einstieg häufig nicht am Willen der Beteiligten, sondern an rechtlichen Unklarheiten. Unverbindliche Absichtserklärungen, widersprüchliche Vertragsklauseln oder steuerlich und haftungsrechtlich problematische Konstruktionen führen dazu, dass der angestellte Arzt trotz jahrelanger Mitarbeit keinen realistischen Zugang zur Beteiligung erhält.

Unsere Beratung setzt genau hier an. Wir sorgen dafür, dass der spätere Einstieg entweder rechtlich verbindlich vorbereitet oder bewusst offen, aber fair ausgestaltet wird – ohne Scheinsicherheit und ohne rechtliche Grauzonen.

Für wen diese Seite gedacht ist

Diese Seite richtet sich gezielt an Ärztinnen und Ärzte, die zunächst angestellt arbeiten und später in eine Praxis einsteigen möchten, sowie an Praxisinhaber, die eine Nachfolge oder Erweiterung über ein Anstellungsmodell planen. Sie ersetzt keine allgemeine Beratung zur Praxisgründung oder -übernahme, sondern behandelt ausschließlich dieses spezifische Einstiegsmodell.

Einordnung in den Gesamtprozess der Praxisgründung und -entwicklung

Die Anstellung mit späterem Einstieg ist häufig ein Zwischenschritt auf dem Weg zur eigenen Praxis oder zur Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis. Neben arbeitsrechtlichen Fragen spielen dabei langfristig auch gesellschaftsrechtliche, finanzielle und strategische Aspekte der Praxisentwicklung eine Rolle.

Einen umfassenden Überblick über alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Praxisgründung und den Einstieg in eine Praxis finden Sie auf unserer zentralen Übersichtsseite:

→ Zur Übersichtsseite Praxisgründung

Dort werden sämtliche Gründungs- und Einstiegsmodelle systematisch eingeordnet und miteinander abgegrenzt.

Warum arztpraxisrecht.de

Wir beraten ausschließlich im Medizin- und Arztpraxisrecht und kennen die praktischen Abläufe in Arztpraxen, MVZ-Strukturen und BAGs aus einer Vielzahl von Mandaten. Unsere Beratung ist nicht schematisch, sondern individuell auf die jeweilige Praxis und die beteiligten Personen zugeschnitten.

Gerade beim Einstieg über eine Anstellung entscheidet die Qualität der rechtlichen Gestaltung darüber, ob aus einer Perspektive tatsächlich eine Partnerschaft wird.

Jetzt Erstgespräch zum Einstieg über das Anstellungsmodell vereinbaren

Wenn Sie eine Anstellung in einer Praxis mit späterem Einstieg planen oder als Praxisinhaber ein solches Modell anbieten möchten, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine tragfähige und rechtssichere Struktur zu entwickeln.

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